„Gerade unsere griechischen Freunde zeigen uns, dass Wählen auch einen Unterschied machen kann“

Wir wissen aber auch, dass die Tunnelparteien diese Chancen nicht von sich aus nutzen wollen, und wir haben auch gelernt, dass es unser Job als Demokratiebewegung ist, den nötigen Druck zu machen. Und diese Woche haben wir wieder reichlich Gelegenheit dazu, denn die 60 Stadträte und der OB haben es jetzt in der Hand. Die beiden Bürgerbegehren Storno21 und Leistungsrückbau bieten genug Gründe, diesen Donnerstag den Ausstieg aus „Stuttgart 21“ zu beschließen. Ich finde das ist eine gute Gelegenheit für jeden hier, mal wieder sein Rathaus zu besuchen. Denn mit diesen beiden Bürgerbegehren stehen die beiden Kernfragen eines jeden Projekts zur Abstimmung. Die Fragen nämlich: Was bringt es und was kostet es? Wie bei keinem anderen Projekt sind diese Fragen bei S21 ganz einfach zu beantworten: Bringen tut es nix und kosten zu viel, viel zu viel!

Ja, wer hat denn hier nicht zugehört, Herr Oberbürgermeister?

Herr Oberbürgermeister, eine sachlich ausgerichtete Diskussion scheint sich wegentwickelt zu haben, hin zu leeren Formen von politischem Symbolismus. Ganz nebenbei ist der Ton untereinander in Teilen ausgesprochen rüde geworden. Mutige und an der Sache orientierte Qualitätsentscheidungen aller Verantwortlichen sind wichtig – und nicht ein „Handeln, das sich an den Kategorien persönlichen oder parteipolitischen Machtgewinns orientiert“.

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Eine gewisse Unbekümmertheit der Stadt Jena im Umgang mit dem Kommunalrecht

Der nächste Fall eines klaren Verstoßes gegen die Gesetze betrifft dann schon den nächsten Stadtrat – bevor er sich auch nur zur ersten Sitzung zusammengefunden hat: Nach Informationen des Rechtsamtes der Stadt “ist die konstituierende Sitzung des Stadtrates für den 18.06.2014 vorgesehen”. Die Ausschussitzungen und damit die eigentliche Arbeitsfähigkeit wird noch später erst hergestellt werden, so die Planungen. Zugleich gilt aber nach § 35 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, dass “spätestens am 14. Tag nach dem Beginn der Amtszeit” die konstituierende Sitzung stattzufinden hat. Die Amtszeit beginnt stets am Monatsersten nach der Wahl, also aktuell am 1. Juni 2014. Auch Ausschüsse haben sich 14 Tage nach Beginn der Amtszeit (§43 Abs. 1 Satz 4 iVm §35 Abs. 1 Satz 2 ThürKO) zusammenzufinden.

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