EU-Datenschutzverordnungsentwurf entpuppt sich als neuer Versuch eu-weiter Zensur

Anlass dieses Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit wachzurütteln.

Nach unserer Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Es handelt sich vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internet-Medien.

Jeder Journalist ein Terrorist ? Wikileaks und die schwarzen Listen.

Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-Militärberichte über den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.

Die Wikileaks-Veröffentlichung und die Afghanistan-Pakistan-Strategie der USA

Wikileaks veröffentlichte heute Nacht insg. 91.000 Berichte der Spionagedienste und Militärs der USA, die als geheim klassifiziert sind. Medienpartner sind der „Spiegel“, die „New York Times“ und der „Guardian“, welche die Dokumente bereits vorher einsehen konnten, offensichtlich sogar lange vorher. Noch bevor Wikileaks die Veröffentlichung bekannt gab, bliesen der „Spiegel“ und die „New York Times“ zu noch mehr Krieg in Afghanistan und Pakistan – im vollständigen Einklang mit den Plänen der US-Regierung. Es sollte offensichtlich eine Sensation werden. Jedenfalls war es so geplant. Der Raum war geschmückt, die Band spielte, die Kellner waren gut gekleidet und mitten im Raume lag…