Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

Offener Brief von Axel Köhler-Schnura, Gründungs- und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren an die Deutsche Post

Sie verkehren die Realitäten: Es sind einzig Sie, die Sie den Betriebsfrieden stören. Indem Sie Arbeitsplätze vernichten, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Einkommen Ihrer Beschäftigten mindern. Und das alles gravierend und im großen Stil. Und auch nicht erst seit heute, sondern anhaltend seit Mitte der 90er Jahre.
Vor diesem Hintergrund haben Ihre Beschäftigten viel zu viel erdulden müssen und viel zu lange still gehalten.
Wir sind bei Ihnen Geschäftskunde seit Mitte der 80er Jahre. In den 90er Jahren hat es begonnen, dass in Ihren Filialen, in Ihren Postzentren und auch in Ihrem Außendienst der Arbeitsdruck unerträglich geworden ist. U.a. haben Sie fortlaufend Stellenkürzungen und Entlassungen vorgenommen