Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!

Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 Beschäftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

„Sture Beibehaltung ihrer Taktik, der GDL die Schuld an den Streiks zuzuschustern“

„Zahlreiche Zugausfälle im Güter- und Personenverkehr und eine hohe Streikbeteiligung unter den Lokomotivführern und Zugbegleitern zeigen eines sehr deutlich: Das Zugpersonal ist in hohem Maße solidarisch untereinander und steht in dieser Auseinandersetzung fest zusammen. Der Versuch der Deutschen Bahn, die Beschäftigen durch das unablässige Werfen von Nebelkerzen zu spalten ist erneut kläglich gescheitert.“

Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky den derzeit laufenden Arbeitskampf bei der DB. Der Streik wird bis Montag, dem 20. Oktober 2014 um 4 Uhr dauern.