Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper über das Rätsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an über zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner müssten unverzüglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwälzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere Zuschüsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-Bürgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklären lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die Gespräche hätten und zu welchen Ergebnissen sie führen werden“. Ach ja, es sind nur über zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.

Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).

„Oberstaatsanwalt Häußler wegen uneidlicher Falschaussage beim Generalstaatsanwalt angezeigt“

In meiner Anzeige habe ich den Generalstaatsanwalt auch darauf hingewiesen, dass der Oberstaatsanwalt persönlich im Schlossgarten war und das Geschehen beobachtet hat, dass er die Anzeigen bearbeitet und
die Ermittlungen geleitet hat. Und nicht zuletzt, dass er ausgerechnet den inzwischen rechtskräftig vorbestraften Polizeipräsidenten Stumpf damit beauftragt hat, wegen des von diesem zu verantwortenden Einsatzes zu ermitteln. Stumpf hätte also gegen sich selbst ermitteln müssen.

Fünf Jahre S21-Rechtsbrüche: Verlangen nach Entschwärzung und Umkehr

Obwohl das Projekt unwirtschaftlich geworden war , nötigte die Bundesregierung 2013 den Bahn-Aufsichtsrat mit aller Macht zum Weiterbau von S21. Und da lehnt es der Berliner Generalstaatsanwalt ab, strafrechtlich gegen die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue zu ermitteln, als hätten die Täter nicht gewusst, was sie tun. CDU-Justizsenator Heilmann nannte das „vertretbar“.

Wir haben daraufhin die Freigabe und Entschwärzung amtlicher Vermerke des Kanzleramts verlangt und eingeklagt, um den Rechtsbruch der Bundesregierung sichtbar zu machen. Es gelang uns, Vermerke für Pofalla
und Merkel weiter zu entschwärzen: