Die Bundesregierung muss eine Beteiligung am Irankrieg ausschließen

Die B-52-Bomber der US-Luftwaffe flogen ihre Angriffe von Großbritannien aus, wurden aber auch von in Deutschland stationierten Tankflugzeugen auf dem Weg in den Irak aufgetankt und durchquerten dabei deutschen Luftraum. Ohne eine Genehmigung der deutschen Bundesregierung wäre dies nicht möglich gewesen. Da es für die Militäraktion der USA gegen den Irak keinen Beschluss des Weltsicherheitsrats gab, hatte Österreich seinen Luftraum für militärische Überflüge gesperrt.

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Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition

Der Bundestag steht vor der Mandatsverlängerung der Bundeswehr in der Internationalen Kriegskoalition gegen den „Islamischen Staat“, die im Irak und in Syrien Krieg führt. Als deren eigentliches, nächstes, langfristiges und strategisches Angriffsziel erscheint der islamische Staat Iran.

Eine Opposition gegen die offenkundige Vorbereitung einer absehbaren Eskalation, eines weiteren verfassungswidrigen Angriffskrieges, findet in Deutschland weiterhin nicht statt – schon gar nicht im Parlament.

Syrien hat die Pflicht und das Recht, seine Bürger vor Terrorismus zu schützen

Al-Jaafari erneuerte seinen Aufruf an das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), die Aufnahme von Anschuldigungen in seine Berichte über Syrien einzustellen, und stellte fest, dass diese Anschuldigungen der Agenda der USA und ihrer Verbündeten dienen. Er forderte die OCHA auch auf, ihre Verantwortung zu übernehmen und die Vereinten Nationen über das humanitäre Leiden der Syrer zu informieren, das durch die einseitigen Zwangsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und anderer Länder gegen Syrien verursacht wurde.

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