GDL schließt Schell und weitere ehemalige Amtsinhaber aus
Alle Versuche der GDL, die nach Satzung, Beitrags- und Sonderbeitragsordnung festgelegten Summen einzutreiben, blieben bislang erfolglos. Die GDL hat mittlerweile Gerichtsverfahren zur Beibringung der offenen Beträge eingeleitet. „Die Mitgliedsbeiträge sind satzungsgemäß zu entrichten und das gilt für alle unsere Mitglieder“ so Quitter. „Wir behandeln alle Mitglieder gleich, deshalb können und wollen wir hier keine Ausnahme machen. Bei der GDL gibt es keinen Prominentenbonus.“
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