Streik, Sieg, Grundgesetz

Die Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer setzt Artikel 9 der Verfassung gegen den im Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn AG durch. Die G.D.L. erklärte zum Streikende heute (Do.) um 19 Uhr, nach einer Einigung mit der DB AG über die tariflichen Grundlagen für einen Flächentarifvertrag für das Zugpersonal, sowie auf ein Schlichtungsverfahren:

Erfurt/Jena: Klage gegen die Universität Jena eingereicht

Seit Jahren wird mittels studentischer Hilfskräfte der Tarifvertrag der Länder (TV-L) massiv unterlaufen. Im §1 c des TV-L werden studentische Hilfskräfte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Ein Ausschluss, welcher sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten beschränkt, aber in der Praxis dazu führt, dass fast jede*r an den Hochschulen arbeitende Studierende als studentische Hilfskraft angestellt wird und einen verminderten Stundenlohn bekommt.

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