Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

Streik bei der Bahn AG: „GDL bleibt keine andere Wahl“

Seit fast einem Jahr versucht die Deutsche Bahn die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit allen Mitteln in die Tarifeinheit zu zwingen. Die GDL hat jedoch das grundgesetzlich verbriefte Recht und nimmt es auch in Anspruch, um für ihre Mitglieder des Zugpersonals in den DB-Eisenbahnverkehrsunternehmen Tarifverträge zu verhandeln und vor allem auch abzuschließen.

Sie wird sich mit ihren Tarifverträgen nicht dem Tarifdiktat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der DB unterziehen.

Schluss mit der Arbeitgeberwillkür!

Überhaupt will die DB diesen Tarifkonflikt bis zum Gesetz zur Tarifeinheit im Juli 2015 aussitzen, damit sie künftig mit der EVG arbeitgeberfreundliche Tarifverträge schließen kann. Wer so mit seinem eigenen Zugpersonal umgeht, lässt ihm gar keine andere Wahl, als mit dem Ultima-Ratio-Mittel Arbeitskampf für echte Verbesserungen zu kämpfen. Das haben uns die Kollegen auch in der Betriebsrätekonferenz in Darmstadt bestätigt. Schon im Editorial 2010 habe ich geschrieben, dass Offenheit und Ehrlichkeit für alle Amtsinhaber und Mitglieder gelebte Praxis sind. Wir halten uns auch 2015 daran.

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