US-Luftangriff tötet Angestellten der Telekom in Somalia

AFRICOM verspricht Untersuchung, besteht aber darauf, dass es keine zivilen Opfer gab

Von dem somalischen Telekommunikationsunternehmen Hormuud, für das der Mann arbeitete, wurde bestätigt, dass bei einem US-Luftangriff in Jilib am Montag ein Zivilist getötet wurde.

Das Unternehmen identifizierte das Opfer als Mohamud Haji Salad, einen Bauleiter des Unternehmens, der offenbar das einzige Opfer des Luftangriffs vom Montag war. AFRICOM bestätigte den Angriff auf Jilib und behauptete, dass die Ermittlungen über den Toten laufen. „US-Luftangriff tötet Angestellten der Telekom in Somalia“ weiterlesen

„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012

Wir berichteten gestern erneut über die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), deren erste Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt wurde. Die seitdem mehrfach verschärfte TKÜV, die in 2002 für die „strategische Überwachung der Telekommunikation“ durch den Bundesnachrichtendienst erweitert worden war, gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Neben allen großen Telekommunikations-Konsortien wie Internetprovidern und Telefongesellschaften müssen auch die Betreiber von „Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen“ (§ 3 TKÜV) technische Einrichtungen zum Kopieren der transportierten Telekommunikation durch die „berechtigten Stellen“ installieren, namentlich den Bundesnachrichtendienst, dem eine „vollständige Kopie der Telekommunikation“ (§ 27 Abs. 2 TKÜV) zu übergeben ist. Zu diesem Zweck haben neben allen anderen Telekommunikations-Konsortien haben  auch die Betreiber von Netzknoten / Internetknoten

“die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen”

Wie wir nun gestern berichteten, fragte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 17/9305) am 13. April 2012 die Bundesregierung (Frage 16a): „„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012“ weiterlesen

Die „Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung“ von 1995

Schon vor fast 20 Jahren wies die Bundesregierung die Betreiber an, „die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ von Staatsbürgern zu ermöglichen.

Am 18. Mai 1995 wurden durch die „Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung“ (FÜV) der Bundesregierung „über die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen des Fernmeldeverkehrs in Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind“ deren Betreiber in Deutschland angewiesen, „die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ zu ermöglichen, der von einem

„zu überwachenden Anschluß ausgeht oder für diesen bestimmt ist oder der statt dessen zu technischen Speichereinrichtungen geleitet wird oder der aus solchen Speichereinrichtungen abgerufen wird.“

Da diese „Überwachungsmaßnahmen“ durch Polizei, Geheimdienste oder andere staatliche Stellen ggf. gegen jeden erfolgen konnten, mussten die Betreiber entsprechend sicherstellen, dass sie auch gegen jeden umgesetzt werden konnten.

Umgesetzt wurde die „Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung“, die sich auf die Eliminierung der Gewaltenteilung bezüglich Artikel 10 Grundgesetz durch das  “Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes” vom 24. Juni 1968 („Notstandsgesetze“) und die nachfolgenden ausführenden Gesetze stützte, in 1995 primär durch die gerade entstaatlichte Deutsche Bundespost (heute: Telekom) als damals einzigen Anbieter von Telefon und Frühform des Internets, sowie durch alle anderen Betreiber entsprechender Fernmeldeanlagen, wie z.B. Funk.

„Die „Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung“ von 1995“ weiterlesen