Die Stimme des Gewissens kann man nicht verurteilen

Den beiden wird Propaganda für eine Terrororganisation nach dem Antiterrorgesetz Nr. 3713 vorgeworfen. Sie haben im März 2016 eine Erklärung unterzeichnet, die sich gegen die Angriffe der Regierung auf die Bevölkerung des Südostens richtete. „Wir, die Akademiker*innen und Wissenschaftler*innen dieses Landes werden nicht Teil dieses Verbrechens sein!“ Über 2.000 Menschen haben diesen Aufruf unterzeichnet. Die meisten verloren in der Folge ihre Arbeit, viele wurden angeklagt, 64 wurden inzwischen verurteilt zu meist einem Jahr und drei Monaten Gefängnis.

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Wieder mal kleiner Terror-Test für Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei München: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. Aufhänger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei Männern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten überzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich Bürgermeister Andreas „Bolle“ Spörl ganz köstlich amüsiert („Ich bin trotzdem froh..“). Die Stille-Post-Kette, die wieder mal über die „Süddeutsche Zeitung“ lief (ob sie nur da endete, sei einmal dahin gestellt): „Der Hinweis auf die festgenommenen Männer solle aus den USA gekommen und dann über den BND…

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.

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