Die Stimme des Gewissens kann man nicht verurteilen

Den beiden wird Propaganda für eine Terrororganisation nach dem Antiterrorgesetz Nr. 3713 vorgeworfen. Sie haben im März 2016 eine Erklärung unterzeichnet, die sich gegen die Angriffe der Regierung auf die Bevölkerung des Südostens richtete. „Wir, die Akademiker*innen und Wissenschaftler*innen dieses Landes werden nicht Teil dieses Verbrechens sein!“ Über 2.000 Menschen haben diesen Aufruf unterzeichnet. Die meisten verloren in der Folge ihre Arbeit, viele wurden angeklagt, 64 wurden inzwischen verurteilt zu meist einem Jahr und drei Monaten Gefängnis.

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Wieder mal kleiner Terror-Test für Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei München: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. Aufhänger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei Männern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten überzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich Bürgermeister

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.