Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

Diese Umfragen werden uns noch alle töten

Weiter Tauziehen um den Ende 2011 auslaufenden „deutschen Patriot Act“, das “Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz” (TBEG), bzw „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (Terrorismusbekämpfungsgesetz). Die Terror-Gesetze über Deutschland sind plötzlich en vogue. Nach dem ARD Deutschlandtrend hat nun auch das ZDF-Politbarometer eine Umfrage zu den seit 2001 herrschenden Sondervollmachten für Polizei und Spione weltweit erstellt, von deren Existenz die Wenigsten jemals gehört haben; geschweige denn, dass sie irgendeinen blassen Schimmer hätten, was da drin steht.