Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins BND-Gesetz befördern.

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.