Briten zwei Schritte vor, einen Schritt zurück.
Ein Kommentar zum Radio-Utopie Artikel „Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch“ Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf die Vefaasungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Strukturprinzipien des Grundgesetzes sind.
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