Vorwort der Redaktion und Rückblick: Nach der zunächst siegreichen Revolution von Arbeitern und Soldaten gegen das Kaiserreich erhoben auf dem ersten und faktisch letzten Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte („Reichsrätekongress“) vom 16. bis 21. Dezember 1918 im Gebäude des heutigen Berliner Abgeordnetenhauses die Delegierten der Unabängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (U.S.P.D.) die Forderung nach Einführung eines allgemeinen Mindestlohns. Auf Betreiben des umtriebigen späteren Reichsfinanzministers Rudolf Hilferding, selbst Mitglied der U.S.P.D. und Mitglied der am 4. November 1918 gegründeten (und fortan seltsam bedeutungslosen) „Sozialisierungskommission“, wurde der Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten zur „Berücksichtigung“ verwiesen an den „Rat der Volksbeauftragten“ unter Vorsitz des späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert (S.P.D.).
Das Schicksal des Mindestlohns teilten denn auch sehr bald sehr viele, die ihn hätten bekommen sollen.
95 Jahre später.
In Erwägung, dass der hier vorgestellte Gesetzentwurf der Partei „Die Linke“ zur Einrichtung einer „Mindestlohnkommission“ unter Beteiligung der jahrzehntelang im gewissen Nichts geübten Funktionäre des „Deutschen Gewerkschaftsbundes“ D.G.B. der allerletzte Mist ist – der Gesetzentwurf wurde von der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ übernommen – wollen wir uns dennoch nicht nehmen lassen diesen zu dokumentieren, bevor er am Donnerstag im Reichstagsgebäude von genau der S.P.D. abgelehnt werden wird, die ihn entworfen hat.
Ergänzung 26..11:
Wir ersuchen Sie, Leserinnen und Leser, um Nachsicht, dass wir uns das nicht gleich gedacht und danach gesucht haben: Das Modell einer „Kommission“ von Funktionären aus real existierenden Gewerkschaften und Bossen zur Festlegung eines Mindestlohns stammt, wie beschrieben, nicht von Die Linke, aber auch nicht von der S.P.D., es stammt von C.D.U. und C.S.U. Eine Arbeitsgruppe der Unionsfraktion im Bundestag unter Vorsitz von Ursula von der Leyern beschloss das Konzept, welches u.a. „Ausnahmen“ vom Mindestlohn und einen Kommissions-Schlichter vorsieht, am 25. April 2012.
Untenstehend also der Gesetzestext und die allgemeine Begründung („Allgemeines“) vom „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG)“ (Bundestag Drucksache 18/6, gespiegelt), eingebracht von der Fraktion „Die Linke“ für die dritte Sitzung des Bundestages nach dessen Wahl 2013, am nächsten Donnerstag, dem 28. November.
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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG) „28.11.: Gesetzentwurf für Mindestlohn in Bundestag eingebracht“ weiterlesen