Nationales Begleitgremium – Honoratioren und Zufallsbürger
Unbeantwortet bleibt bei dem Gesetzentwurf vor allem, welche Rechte dieses Gremium hat, über welche finanziellen Mittel das Gremium verfügt, wie weit die Akteneinsicht geht, wie auf Augenhöhe mit behördlichen Institutionen zu dieser komplexen Materie gearbeitet werden kann ohne umfassende finanzielle Ausstattung für eine Vollzeitjob und wissenschaftliche Beratung
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