Fordern wir von (Europäischer) Union und S.P.D. die überprüfbare Einhaltung unserer Verfassung? Nein. Passiert hier mal irgendwas? Nein. Hört hier die ganze Farm der Tiere, platzsparend in einem einzigen Stall zusammengetrieben, endlich mit dem Blöken und Gegacker auf? Nein.
Warum denn auch? Ich sag nur: Snowden.
Unter der Verantwortung der Parteien C.D.U., C.S.U. und S.P.D., sowie aller im Bundestag seit Jahrzehnten vertretenen Parteien, wurden am 26. Juni 2001 im „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (Artikel 10-Gesetz – G 10) nicht nur alle 16 Landesämter für Verfassungsschutz, dessen Bundesamt, der Militärische Abschirmdienst M.A.D. und der Bundesnachrichtendienst ermächtigt zur „Abwehr“ (also im Vorfeld selbstdefinierter potentieller Ereignisse) „die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen“, sondern u.a. auch in § 5 der B.N.D. dazu ermächtigt willkürlich und nach eigenem Ermessen die „Einschränkung“ „internationaler Telekommunikationsbeziehungen“ zu „beantragen“ – emails, Telefonate, Funkverkehr, Textnachrichten, (die Definition „Telekommunikationsbeziehungen“ ist nie wirklich eingegrenzt worden). Formal passiert das Ganze „mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums“, unter Zuarbeit der von Witzbolden für Witzbolde eingesetzten G-10-Kommission (auf Länderebene entsprechend runtergerechnet) und durch das dem Bundesnachrichtendienst übergeordneten Kanzleramt bzw. im Falle des Inlandsgeheimdienstes (Verfassungschutz) oder des Militärgeheimdienstes M.A.D., etc, durch die Ministerien.
Die Definition des Internets als „international“ reichte dann dem B.N.D., um endgültig zu machen was er wollte. Und was er sollte. Denn wir reden hier immer noch von einem Geheimdienst ihrer Mutti bzw seines Bastas. „Ich sag nur: Snowden“ weiterlesen