Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteilabgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen„.

Dazu Folgendes: Nicht nur durch die Angliederung der Staatsanwaltschaften an die Regierung bzw die Landesregierungen ist die Gewaltenteilung unvollständig. Diese ist überdies hinsichtlich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. Und zwar seit den Verfassungsänderungen der westdeutschen „Notstandsgesetze“ durch die große Koalition im Jahre 1968, denen das Bundesverfassungsgericht trotz schwerster Bedenken und vorausschauender Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp schließlich mit 5 zu 3 Stimmen zustimmte.

Im Herbst 2016 erfolgten zwei Urteile in Karlsruhe, die den Startschuss für das bis dahin taktisch verzögerte B.N.D.-Gesetz gaben und sogar noch hinter den Standard der „Notstandsgesetze“ zurückfielen. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)

In Beschluss 2 BvE 5/15 nahmen die Richter eine Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „Selektorenliste“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency nicht einmal an. Begründung: die vom ersten Artikel 10-Gesetz nach den „Notstandsgesetzen“ in 1968 geschaffene und seitdem existierende Kommission sei zwar vom (ebenfalls 1968 geschaffenen) Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählt, aber trotzdem kein „Hilfsorgan“ des Bundestages (der diesbezügliche Begriff steht in Artikel 10 Grundgesetz).

Und in Beschluss 2 BvE 2/15 urteilten die Richter, dass die Regierung die „Selektorenliste“ auch vor dem Untersuchungsausschuss bzw deren einzigen Oppositionsvertretern geheim gehalten dürfe. Begründung: die Opposition im Bundestag sei angesichts der Drei-Viertel-Mehrheit der „großen Koalition“ so klein, dass sie keine mehr sei, jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 44 Grundgesetz.

Monate später erfolgte zu Weihnachten 2016 das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Trotz drei Untersuchungsausschüssen ist seitdem nichts geklärt worden.

Vorgestern erfolgte das Attentat in Hanau.

Übrigens: Neben der Option selbst ungestraft jedes Verbrechen zu begehen und anschließend Ermittlungen gegen sich selbst aus Gründen des „Staatswohls“ schlicht zu verweigern oder auszusitzen, ergibt sich aus der unvollständigen Gewaltenteilung in Deutschland auch für die Stellen anderer Staaten jede Menge Gelegenheiten. Zum Beispiel Verbrechen in Deutschland zu begehen und anschließend darauf zu setzen, dass die Regierung in Deutschland diese vertuscht, weil die Verbrechen durch staatliche Stellen befreundeter oder alliierter Staaten begangen wurden, oder in Zusammenarbeit bzw Kollaboration mit deutschen Diensten, oder weil eine Aufklärung dieser Verbrechen irgendeiner ausländischen Regierung und damit dem „Staatswohl“ der bisher amtierenden Funktionäre in Deutschland irgendwie abträglich sein könnte, oder oder oder.

Dazu bald mehr.

21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

(…)

Artikel zum Thema:

02.05.2017 Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower“

„Erinnern Sie sich, daß Sie in Ihr Tagebuch geschrieben haben: ›Das Wie verstehe ich, aber nicht das Warum‹. Wenn Sie über das ›Warum‹ nachdachten, zweifelten Sie an Ihrer eigenen Vernunft. Sie haben das Buch, Goldsteins Buch, oder wenigstens Teile davon gelesen. Hat es Ihnen irgend etwas gesagt, was Sie nicht schon wußten?«
»Sie haben es gelesen?« fragte Winston.
»Ich schrieb es. Das heißt, ich arbeitete bei seiner Abfassung mit. Kein Buch wird von einem einzelnen hervorgebracht, wie Sie wissen.«
»Ist es wahr, was darin steht?«
»Als Schilderung, ja. «

Aus „1984“

***

In einer 2015 begonnenen Artikelserie beleuchtete Radio Utopie Logik, Lehre, Dynamik, Paradoxon und Strategie des mittlerweile fast sechzehn Jahre andauernden weltweiten Terrorkrieges. Neben den weiteren, noch nicht dargelegten Parametern Dialektik, Mythen und Dogma, verbleiben die Taktiken des Terrorkrieges. Aufgrund des Umfangs dieses Parameters sollen diesbezüglich Taktiken einzeln ins Scheinwerferlicht gestellt werden. „Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower““ weiterlesen

Tod im Halbgefrorenen: Schachtunglück vor 30 Jahren

Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 10.5.2017

Es geschah um 9.45 Uhr. Am 12. Mai 1987 löste sich schlagartig ein 1,5 Tonnen schwerer Ausbauring aus Stahl aus seiner Verankerung und stürzte aus fünf Metern Höhe auf die Sole des Schachts 1 des Erkundungsbergwerks Gorleben, der bereits eine Ausbautiefe von 239 Metern hatte. Dort arbeiteten zu dem Zeitpunkt sieben Männer. Sechs von ihnen wurden verletzt, ein Bergmann so schwer, dass er später seinen Verletzungen erlag.

Wegen fahrlässiger Tötung wurden schließlich 1988 zwei Vorgesetzte zu hohen Geldstrafen verurteilt. Ursächlich für den Unfall sei eine fehlerhafte Schweißnaht gewesen. „Tod im Halbgefrorenen: Schachtunglück vor 30 Jahren“ weiterlesen

BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Während der Staat weiter die Republik durch Uminterpretation der Verfassung zersetzt, leiden Öffentlichkeit und Bürgerrechtler offensichtlich unter einer sie gefährdenden Wahrnehmungsstörung.

Wie wir in dieser Artikelserie bereits am 19. Januar dokumentierten, interpretierten die nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König, Ulrich Maidowski in ihrem am 15. November veröffentlichten Beschluss 2 BvE 2/15 aus Artikel 44 Grundgesetz eine „Viertelminderheit als organisatorisch verfestigte selbstständige Teilgliederung des Deutschen Bundestages mit eigenen verfassungsrechtlichen Rechten“. „BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?
20.11.2016 Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex
03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Und deren Folgen.

Zusammenfassung

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab. „Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt“ weiterlesen

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: „Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex“ weiterlesen

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung

Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen.

Analyse und Einleitung

Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc.

Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch schreiben wird) bei diesen Vorgängen zu verstehen, bedarf es neben dem „big picture“ auch der Beleuchtung einzelner Teile des Puzzle.

Eines dieser Puzzleteile ist die Geschäftsordnung des Bundestages und wie sie zustande kam. „Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied“ weiterlesen

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„).

Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik.

Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte. „Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission“ weiterlesen

Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013

28.10.2014 Republik außer Funktion

Weiterhin agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Chronologie zu einem sich bis heute unantastbar gebenden Tiefen Staat.

Die Parteien „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ simulieren lediglich parlamentarische Opposition, auch die gegen die Massenüberwachung. Ihre Ankündigung, (ex-)C.I.A.- und N.S.A.-Spion Edward Snowden als Zeugen „nach Berlin“ zu holen und vor dem „Untersuchungsausschuss“ zu befragen, haben sie still und leise wieder fallen gelassen. Bis heute hat die „parlamentarische Opposition“ jedes einzelne gerichtliche Verfahren gegen die Regierung entweder fallen gelassen, nicht gestellt oder auf ein Eilverfahren verzichtet. Ihr bald zwei Jahre lang tagender „Untersuchungsausschuss“ hat kein Ergebnis erbracht, außer dass alles noch schlimmer wurde. Denn gegenteilig zum Anspruch von Bürgerrechtsorganisationen und der sogenannten parlamentarischen „Opposition“ wurden auch noch eine ganze Reihe bis dahin aussichtslos erscheinender Forderungen des Spionage-Apparats umgesetzt. Netzpolitik.org schrieb dazu im Sommer 2015, etwas verbrämt und mitten drin, die Regierung habe „den NSA-Skandal als Machbarkeitsstudie verstanden„. „Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013“ weiterlesen