Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen

Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.