„Leistungsschutzrecht“? Informationskontrolle: Auch die abermalige Verschärfung des Urheberrechts zielt nicht auf Google, sondern auf uns

Bundesjustizminister Heiko Maas („Sozialdemokratische Partei Deutschlands“) verspricht nach der Kriminalisierung der Herstellung und des Versendens einer Kopie einer im eigenen Privatbesitz befindlichen mp3 im Jahre 2005, sowie dem in 2013 explizit auf Druck der Springer AG geschaffenen „Leistungsschutzrecht“, eine erneute Verschärfung des Urheberrechts. Maas kriecht damit seiner „liberalen“ Vorgängerin Leutheusser-Schnarrenberger hinterher und vor die Füße der Verlage Springer, Burda und den anderen „Gesellschaftern“ der VG Media.

U.S.-Gericht weist Urheberrechts-Klage von Hollywood-Produzenten zurück: IP nicht ausreichend

“Annahme der Schuld nicht ausreichend ist und nicht als Beweis genügt. Nur die Identifizierung der Kontoinhaber, die einer IP-Adresse zugeordnet ist, sagt uns sehr wenig darüber, ob diese ‘Elf Man’ tatsächlich persönlich heruntergeladen haben. Zwar ist es vielleicht möglich, dass der Teilnehmer derjenige ist, der im BitTorrent-Schwarm teilgenommen hat, es ist auch möglich, dass ein Familienmitglied, Gäste oder Nnutznießer an den rechtsverletzenden Handlungen beteiligt waren. Es ist auch möglich, dass sie es einfach versäumt haben ihre Verbindung gegen das Eindringen Dritter zu sichern.”