Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklärte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste Regelübertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische Entscheidungsträger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden für die Gesellschaft führen, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden für die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. Dafür folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch für die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wägen ab, was das größere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

„Ganz offensichtlich eine politische Grundeinstellung hinter diesen Verfahren“

Die Rede von Dieter Reicherter, Vors. Richter a.D., auf der heutigen 209. Montagsdemo der Bürgerbewegung gegen “Stuttgart 21″ (S21). Titel der Rede: “Im Zweifel für den Angeklagten?”. Die 209. Montagsdemo steht unter dem Motto “Im Zweifel gegen den Angeklagten!” und begann um 18 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz.

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