U.S.-Urteil: GPS-Tracking ohne richterliche Anordnung generell verboten

Im allgemein um sich greifenden staatlichen Überwachungswahn werden durch die Gesetzgebung die rasenden Uhren tatsächlich auch wieder zurückgestellt:

Berufungsgericht stoppt die Praxis der Erstellung von Bewegungsprofilen durch satellitengestützte Verfolgung der Bürger ohne richterliche Anordnung

Am Dienstag, den 23.Oktober 2013 fällte das Dritte Bezirksberufungsgericht ein Urteil gegen die Selbstermächtigung der Polizeibehörden und der Geheimdienste wie dem F.B.I., ohne richterliche Anordnung den Aufenthalt von Personen mittels GPS-Verfolgung durch heimlich angebrachte Sender an ihren Fahrzeugen festzustellen. „U.S.-Urteil: GPS-Tracking ohne richterliche Anordnung generell verboten“ weiterlesen

Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!

Stellungnahme des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013

Stuttgart: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit dem heute zur Mischfinanzierung von Stuttgart 21 erlassenen Urteil (7 K 4182/11) zwar die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, aber zugleich die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. „Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!“ weiterlesen

Chronologie: Wie der „unmittelbar erklärte Wille des Deutschen Volkes“ zum Sturz seiner souveränen Republik benutzt werden soll

Diese Pressemitteilung der Freunde des Grundgesetzes e.V. erschien bereits auf der Netzseitedes gemeinnützigen Vereins und ist auch als PDF zu lesen. Anm.: Daniel Neun, Gründer von Radio Utopie, ist Vorsitzender der Freunde des Grundgesetzes e.V..

Diesen Sommer steht die Republik vor einer weiteren Verfassungsänderung. Durch die Nomenklatura der durchgängig paneuropäisch ideologisierten Parteien in Bundestag und Bundesrat wird dies als pro-demokratischer Akt für mehr Partizipation der Staatsbürgerinnen und -bürger durch “Volksentscheide” verkauft. Doch in Wirklichkeit haben alle etablierten Parteien, darunter Piratenpartei und “Die Linke”, genauso wie der “Deutsche Gewerkschaftsbund” (D.G.B.) und einflussreiche Banker durch Beschlüsse und Erklärungen das Grundgesetz bereits in Frage gestellt oder/und rufen offen zu dessen Beseitigung auf. Zweck des Systemwechsels soll die Errichtung eines paneuropäischen Konstrukts über eine unklare Anzahl bislang noch existierender souveräner Staaten sein, deren Existenzrecht in Frage gestellt wird. Als Mittel zum Zweck dieses weit über eine Dekade hinweg systematisch vorbereiteten und von Funktionären aus Staat und Kapital im Zeitlupentempo exekutierten Putschversuchs soll ausgerechnet eine Volksabstimmung dienen.

Eine Chronologie. „Chronologie: Wie der „unmittelbar erklärte Wille des Deutschen Volkes“ zum Sturz seiner souveränen Republik benutzt werden soll“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Sitzblockierer weiter in „Antiterrordatei“, entspricht dem Grundgesetz

Die Verfassungsrichter von Karlsruhe überlassen Militär, Geheimdiensten und Polizei die Definition von „rechtswidriger Gewalt“ als Terrorismus.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute, nach sechseinhalb Jahren, ein Urteil zur gemeinsamen und international angebundenen „Antiterrordatei“ von Militär, Spionen und Polizei gesprochen (nach zwei Stunden wurde das Urteil sogar ins Internet gestellt). „Bundesverfassungsgericht: Sitzblockierer weiter in „Antiterrordatei“, entspricht dem Grundgesetz“ weiterlesen

„Antiterrordatei“: Morgen verlieren Militärs, Spione und Polizei weltweit eine Daten-Tauschbörse

Morgen verkündet das Bundesverfassungsgericht, schon sechseinhalb Jahren nach Inkrafttreten der beklagten Vollmachten von Militär, Polizei und Geheimdiensten, sein Urteil zur am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag beschlossenen gemeinsamen „Antiterrordatei“ von Bundeskriminalamt B.K.A., Bundespolizeipräsidium, den 16 Landeskriminalämtern, den 16 Landesämtern des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz,  dem Militärgeheimdienst Militärischer Abschirmdienst M.A.D., dem Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst B.N.D., dem Finanzgeheimdienst Zollkriminalamt Z.K.A., sowie weiterer Polizeivollzugsbehörden.

Das am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag, maßgeblich nach Vorgabe des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble und seines damaligen Staatssekretärs und ex-B.N.D.-Präsidenten August Hanning, beschlossene „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)“ hatte gleiche mehrere Wirkungen. Erstens beinhaltete es das heute gültige und am 26. Februar 2008 hinsichtlich der Polizei ergänzte „Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern“. Zweitens, drittens und viertens änderte es außerdem noch das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst („BND-Gesetz“) und das Bundeskriminalamtgesetz. Es schränkt zwei Grundrechte ein, Artikel 10 und Artikel 13 des Grundgesetzes. „„Antiterrordatei“: Morgen verlieren Militärs, Spione und Polizei weltweit eine Daten-Tauschbörse“ weiterlesen

DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht“

16.Februar 2013, Teil I: DER MOBILE TELEVISOR
17.Februar 2013, Teil II: “Hinter Mauern versteckte menschliche Wesen visualisieren”
17.Februar, Teil III: “Boden durchdringender Radar” aus Luftraum und Orbit

1949 trat das Grundgesetz für Westdeutschland in Kraft. 1983 schuf das damals noch westdeutsche Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 209 nach Artikel 1 und 2 Grundgesetz das Grundrecht auf “informationelle Selbstbestimmung”- wohlgemerkt: für die Bürgerinnen und Bürger, nicht für die Staatsorgane, nicht für staatliche oder kommerzielle Spione und auch nicht für Privilegierte wie Akademiker, die sich zunächst durch gar nichts auszeichnen. Am 27. Februar 2008 erweiterte das nun für die Berliner Republik amtierende Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 370/07 das verfassungsmäßige Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung um das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. In den, wie es die „FAZ“ so bildungsgut-bürgerlich auszudrücken pflegte, „mitunter beklemmend futuristisch wirkenden Passagen“ dieses Urteils heißt es:

„Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet. (..)

Das Grundrecht schützt auch vor Datenerhebungen mit Mitteln, die zwar technisch von den Datenverarbeitungsvorgängen des betroffenen informationstechnischen Systems unabhängig sind, aber diese Datenverarbeitungsvorgänge zum Gegenstand haben. So liegt es etwa bei einem Einsatz von sogenannten Hardware-Keyloggern oder bei einer Messung der elektromagnetischen Abstrahlung von Bildschirm oder Tastatur.

Man muss nun davon ausgehen, dass 99,99 Prozent der Bevölkerung weder eine Ahnung davon haben dass sie dieses Grundrecht besitzen, noch davon wovor und vor wem es sie beschützt. Ebenso muss man davon ausgehen, dass keine einzige Einrichtung, Körperschaft bzw staatliche, nichtstaatliche oder kommerzielle Institution oder Organisation, geschweige denn ein einziger Abgeordneter in Bundestag oder Länderparlamenten, nicht zu sprechen von einer einzigen Partei, irgendetwas tut um diesen grundrechtlich verbrieften Anspruch von 82 Millionen Menschen auf Schutz vor explizit staatlichem Zugriff dieser Art zu gewährleisten. „DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht““ weiterlesen

„In der konkreten Situation war es geradezu unsere Pflicht, uns dem Abriss des Nordflügels entgegenzustellen“

Dokumentation: Heute morgen verhandelte das Amtsgericht Stuttgart nach einem Strafantrag der Deutschen Bahn AG über fünf Aktivisten der Stuttgarter Bürgerbewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Den Aktivisten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch zur Last gelegt, da sie am 25. August 2010 den beginnenden Abriss des leeren Nordflügels vom Stuttgarter Hauptbahnhof durch eine Besetzung des Daches vom leeren Gebäude um einundzwanzig Stunden verzögert hatten. Hier die Einlassung eines der Angeklagten.

Es gibt viele Gründe, die gegen das Projekt Stuttgart 21 sprechen und auf die hinzuweisen unser gutes Recht war und ist. Viele Probleme von S 21 haben sich seit unserer Dachbesetzung weiter konkretisiert. Allein die Kosten und die Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs sind von den Projektsprechern hartnäckig und wider besseres Wissen verharmlosend falsch dargestellt worden. „„In der konkreten Situation war es geradezu unsere Pflicht, uns dem Abriss des Nordflügels entgegenzustellen““ weiterlesen

ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechnung ohne den Wirt

Eine Einschätzung zum heutigen Urteil 2 BvR 1390/12 des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich der behandelten Eilanträge gegen Begleitgesetze vom internationalen „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (Fiskalpakt), sowie zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM).

Gehen wir gleich in die Details. „ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechnung ohne den Wirt“ weiterlesen

US-Finanzministerium schickt mal wieder Aufsicht ins Alte Europa

Statt Timothy Geithner kommt diesmal seine Stellvertreterin Lael Brainard in die strategisch zur Handelszone absinkenden Staaten Europas mit Euro-Finanzsystem, um den Bin Euro Laden auf Kurs zu halten.

Es ist gerade zwei Tage her seit der Demo in Karlsruhe, aus der das eine oder andere Zitat meiner Rede mittlerweile einigermaßen bekannt sein dürfte, da kommen sie auch schon angeflattert. Diesmal schickt uns Timothy seine Vize: Lael Brainard. „US-Finanzministerium schickt mal wieder Aufsicht ins Alte Europa“ weiterlesen

Analyse zum EZB-Ratsbeschluss: Finanzlobby weicht vor ESM-Urteil in Karlsruhe strategischer Niederlage aus

Zusammenfassung: EZB, Bundesregierung, U.S.-Regierung, IWF, EU und Finanzlobby weichen in einer koordinierten Aktion der strategischen Niederlage im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aus und beweisen, dass der ESM überflüssig ist. Das EZB Programm „Outright Monetary Transactions“ (OMT) ist gekoppelt an Erpressungen zum Verkauf von Staatseigentum und damit zur Entstaatlichung der OMT-Unterzeichnerstaaten selbst. Deswegen steigen in Vorfreude an den Geldmärkten die Kurse. Da es noch keine Unterzeichnerstaaten gibt, hat das Programm nicht begonnen. Panik und Desinformation werden massiv gestreut, um die Niederlage der scheinbar mächtigsten Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen des Planeten gegen die deutsche Demokratie und ihr Grundgesetz zu vertuschen und als das genaue Gegenteil darzustellen.

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