„Antiterrordatei“: Morgen verlieren Militärs, Spione und Polizei weltweit eine Daten-Tauschbörse

Morgen verkündet das Bundesverfassungsgericht, schon sechseinhalb Jahren nach Inkrafttreten der beklagten Vollmachten von Militär, Polizei und Geheimdiensten, sein Urteil zur am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag beschlossenen gemeinsamen „Antiterrordatei“ von Bundeskriminalamt B.K.A., Bundespolizeipräsidium, den 16 Landeskriminalämtern, den 16 Landesämtern des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärgeheimdienst Militärischer Abschirmdienst M.A.D., dem Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst B.N.D., dem Finanzgeheimdienst Zollkriminalamt Z.K.A., sowie weiterer Polizeivollzugsbehörden.

DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht“

Am 27. Februar 2008 erweiterte das nun für die Berliner Republik amtierende Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 370/07 das verfassungsmäßige Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung um das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.