Intrige vor ESM-Urteil gescheitert: Bundesverfassungsgericht bestätigt indirekt Höherrangigkeit gegenüber EuGH

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, am Termin zur Urteilsverkündung bezüglich der Begleitgesetze zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) und Fiskalpakt festzuhalten. Damit hat es abgelehnt, auf einen neuen Eilantrag von Wirtschaftslobbyisten um Professor Markus Kerber einzugehen, der eine Urteilsverkündung am 12. September verhindern wollte. Argument der Wirtschaftslobbyisten, dezent vorgetragen vom „Handelsblatt“: der „Europäische Gerichtshof“ (EuGH) sei „das in dieser Sache höhere Gericht“, ein EuGH-Urteil bezüglich der Klage eines irischen Abgeordneten müsse abgewartet werden.

EZB zögert Euro-Umstellung und Griechenland-Bankrott bis ESM-Urteil des BVerfG hinaus

Die „Europäische Zentralbank“ verschleppt den Konkurs des griechischen Staates und die Umstellung des Euro-Systems bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in September. Hintergrund ist das historisch präzedenzlose ESM-Staateninsolvenzverfahren, was den Unterzeichnerstaaten um den Hals gelegt werden soll.

Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei Rechtsgültigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropäischen „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „Europäischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fällt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begründen in einer abweichenden Meinung, warum sie für die Beibehaltung der 5-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser Begründung eine veritable Blamage.

Hartz IV – Rote Karte für die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht müsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes für die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?

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