„Antiterrordatei“: Morgen verlieren Militärs, Spione und Polizei weltweit eine Daten-Tauschbörse

Morgen verkündet das Bundesverfassungsgericht, schon sechseinhalb Jahren nach Inkrafttreten der beklagten Vollmachten von Militär, Polizei und Geheimdiensten, sein Urteil zur am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag beschlossenen gemeinsamen „Antiterrordatei“ von Bundeskriminalamt B.K.A., Bundespolizeipräsidium, den 16 Landeskriminalämtern, den 16 Landesämtern des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärgeheimdienst Militärischer Abschirmdienst M.A.D., dem Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst B.N.D., dem Finanzgeheimdienst Zollkriminalamt Z.K.A., sowie weiterer Polizeivollzugsbehörden.