DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht“
Am 27. Februar 2008 erweiterte das nun für die Berliner Republik amtierende Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 370/07 das verfassungsmäßige Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung um das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Categorized as: Artikelserien • Hintergrund, Analyse • Spionage, Attentate