Hartz IV – Rote Karte für die Regierung
Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht müsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes für die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?
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