Am 21.11.2012 habe ich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige erstattet gegen unbekannt wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig systematische und groß angelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut).
Jeder hat das Menschenrecht auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Art. 12 UNO-Sozialpakt). Außerdem wird das Recht auf Gesundheit geschützt für Frauen durch Art. 12 UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und für Kinder durch Art. 24 UNO-Kinderrechtskonvention (CRC). Außerdem müssen Kinder gem. Art 19 CRC vor Schäden geschützt werden. Daraus folgt, dass beim Recht auf Gesundheit weniger gespart werden darf als bei jedem anderen sozialen Menschenrecht.
Ich habe die Strafanzeige bewusst gegen unbekannt gerichtet, weil in den Entwurf und die Entscheidung über die Auflagen in Zusammenhang so viele Personen involviert sind (darunter die Troika aus EU-Kommission, IWF und EZB, die Eurogroup Working Group der Finanzstaatssekretäre, die diesen vorgesetzten Finanzminister und zahlreiche externe Berater und Lobbyisten), dass vermutlich erst die Unterlagen über das Zustandekommen der Auflagen sowie Zeugenaussagen dazu Klarheit bringen werden, welche Personen konkret verantwortlich sind für die Auflagen, welche zur Schädigung der Gesundheit so vieler Einwohner und Bürger Griechenlands geführt haben. „Aufruf an die griechische Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum“ weiterlesen