Ein Kommentar zum Radio-Utopie Artikel „Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch“
Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf die Vefaasungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Strukturprinzipien des Grundgesetzes sind. „Briten zwei Schritte vor, einen Schritt zurück.“ weiterlesen