„Hauptausschuss“ des Bundestages: Institutionalisierung des abrufbaren Ausnahmezustands

Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte reguläre Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich für eine „Übergangsphase“ – die Installation eines präzedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklärten Ausnahmezustand, da nur mit geschäftsführender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei Militäreinsätze der Bundeswehr in Afrika beschließen, sowie „Beschlüsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen Marinestreitkräfte im Rahmen einer „Präsenz- und Überwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der Küste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschäftsführende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlängert wurde.

Eine Chronologie und Einschätzung der Ereignisse.

Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? „Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt“

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun auch staatsoffiziell ein Polizeistaat, eine Digitale Diktatur im Normalzustand. Heute drückten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich verschämt und unter dem Schutzschirm des seit nunmehr fast 12 Jahren andauernden Terror-Kriegs-Gewitters den Abschlussbericht ihrer Kommission in die Öffentlichkeit.

Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Meinungsfreiheit bei Behördenkritik

Mit allen Mitteln wehren sich die verwaltungen auf allen Ebenen dagegen, in ihren Entscheidungen hinterfragt und kritisiert zu werden und bemühen dazu den Amtsweg in der ignoranten Annahme, mit ihren Rechtsabteilungen am längeren Hebel zu sitzen. Viele Bürger resignieren schon im Vorfeld, aus diesem Grund den Rechtsweg einzuschalten. So werden Unfähigkeit, Korruption und Intransparenz weiterhin Vorschub geleistet.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch am 24. Juli 2013 einer eingereichten Klage stattgegeben und die vorherige Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam vom 8. Januar 2013 mit dem Beschluss 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 aufgehoben.

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