Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition

Der Bundestag steht vor der Mandatsverlängerung der Bundeswehr in der Internationalen Kriegskoalition gegen den „Islamischen Staat“, die im Irak und in Syrien Krieg führt. Als deren eigentliches, nächstes, langfristiges und strategisches Angriffsziel erscheint der islamische Staat Iran.

Eine Opposition gegen die offenkundige Vorbereitung einer absehbaren Eskalation, eines weiteren verfassungswidrigen Angriffskrieges, findet in Deutschland weiterhin nicht statt – schon gar nicht im Parlament.

Hambacher Forst: Machtdemonstration und Verbote mobilisieren das Land

Mit Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Aachen und dem Bundesverfassungsgericht schöpfen die Anmelder alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel aus, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren. Heute, am 5.10.2018 wird es um 11 Uhr eine Pressekonferenz zu dieser Entwicklung in der Alten Feuerwache im Raum Offener Treff in der Melchiorstr. 3 in 50670 Köln geben.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese…

38 Jahre rechtswidrig vom Verfassungsschutz überwacht

„Die Einlassungen des Bundesamts für Verfassungsschutz vor Gericht sind von Kalte-Kriegs-Denken durchdrungen, sind illiberale Zeugnisse einer Geheiminstitution, die sich unter der Etikette ‚Verfassungsschutz’ zu einer ideologischen und inquisitorischen Gesinnungsüberprüfungsbehörde aufgeschwungen hat, wie sie mit der Verfassung und den Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit nicht vereinbar ist.“

Solidarität mit dem Antimilitaristen Thomas H.

Seit über zwei Jahren kämpft Thomas H. sich nun schon durch den Dschungel der Gerichte (vgl. GWR 411). Weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm, will ihn die Staatsanwaltschaft bestrafen. Nun liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit einer hoffentlich guten Entscheidung, um die Bundeswehr in ihrem Nachwuchshunger in die Schranken zu weisen und das Recht auf freie Meinung und Versammlung zu stärken.

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