Hamburg: Welcome to Starker G20-Staat

Radio Utopie hat in zwei Artikeln genau davor gewarnt, was in Hamburg während des Treffens der G20-Mächte geschehen ist. Jetzt müssen wir nur noch erklären, was das ist, was da geschehen ist.

Eine Analyse.

a) die im Zuge der „Totalüberwachung“, der totalen Spionage des Staates gegen die eigene Bevölkerung, infiltrierten, durchleuchteten, analysierten („Unfähige gewähren lassen, Fähige kompromittieren“) und über Personen in Schlüsselpositionen strukturell kontrollierten politischen Organisationen im linken / progressiven Spektrum stellen sicher, dass sie die vermeintlich eigenen Ansprüche, Ideen und Konzepte mit maximaler Wucht an die Wand klatschen.

Dafür wird eine möglichst große Zahl von gutwilligen Menschen angelockt. Diese stellt man zum Dank ebenfalls als Höllenbewohner und Teufel hin, welche wiederum die größten Verbrecher der Welt (mutmaßlich aus Eden selbst heran gereist) nur sehr ungern als Besucher dulden. Rechtsgerichteten, egoistischen und reaktionären Kräften, samt deren Trollen und Dreckschleudern, wird jede nur denkbare Munition in die Hand und die bestmögliche Steilvorlage gegeben. „Hamburg: Welcome to Starker G20-Staat“ weiterlesen

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Karlsruher Interpreten: Seit 1949 unklar, ob Artikel 8 Grundgesetz das Übernachten bei Versammlungen erlaubt.

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Und während das Bundesverfassungsgericht nach 68 Jahren Grundgesetz diese kafkaeske, willkürliche Interpretation des Versammlungsrechts auf die Republik losließ, hielt es gleichzeitig der Versammlung der Mächtigsten auf dem Planeten den Roten Teppich in Hamburg frei: den G20. „Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter“ weiterlesen

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Zusammenfassung:

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts. „Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Brennelementesteuer: Die Kasse klingelt

Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 7.6.2017

Die Brennelementesteuer ist unvereinbar mit dem Grundgesetz, so entschied das Bundverfassungsgericht. Die Atomkonzerne können auf sechs Milliarden Euro Rückerstattung hoffen. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) hingegen hielt schon die Klage der Konzerne für dreist. „Brennelementesteuer: Die Kasse klingelt“ weiterlesen

Der „starke“ tiefe Staat

Trotz nach Jahrzehnten schließlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drückt sich die „breite Öffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der Staatsaffäre um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.

Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.

Nach öffentlich vorliegenden Informationen, die offenbar seitens verschwiegener Befehle und ausführender Stellen zur Informationskontrolle permanent angepasst werden und / oder aus Suchmaschinen verschwinden, stellt sich der Fall eines Elitesoldaten und Offiziers der Bundeswehr, der mit deren militärischen Sprengstoffen offensichtlich Attentate unter Falscher Flagge und Identität eines Ausländers und Asylbewerbers aus Syrien bzw vorbereitete, wie folgt dar. „Der „starke“ tiefe Staat“ weiterlesen

Korea: Trump droht mit Atomschlag – Verfassungsklage gegen THAAD eingereicht

Die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen im Mai und eine nun anstehende gerichtliche Entscheidung über die Stationierung eines U.S.-Raketenabwehrsystems in Korea veranlassen das Weisse Haus in Washington zu noch mehr Eile, die Situation in Asien – zunächst noch verbal – eskalieren zu lassen.

Am 6.April 2017 wurde beim Verfassungsgericht der Republik Korea eine Klage gegen die Stationierung des Raketenabwehrsystems Terminal High Altitude Area Defense (THAAD) der U.S.-Armee auf südkoreanischen Boden eingereicht.

Die Klage wird von zweitausendfünfhundertundfünfzig Bürgern unterstützt, die eine entsprechende Petition unterschrieben haben und in der es heisst, dass der Einsatz ihre verfassungsmäßigen Rechte auf ein „friedliches Leben, auf Gesundheit, eine gesunde Umwelt und die Freiheit von Okkupation verletze„. „Korea: Trump droht mit Atomschlag – Verfassungsklage gegen THAAD eingereicht“ weiterlesen

Im Namen des Volkes

Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 28. März 2017

Sechs Jahre nach dem letzten Castor-Transport nach Gorleben ist die juristische Auseinandersetzung um den Harlinger Kessel immer noch voll im Gange. Hunderte Atomkraftgegner_innen waren nach einer Blockade der Castor-Gleise dort stundenlang in Gewahrsam genommen worden. Jetzt hat die dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben. „Im Namen des Volkes“ weiterlesen

BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Während der Staat weiter die Republik durch Uminterpretation der Verfassung zersetzt, leiden Öffentlichkeit und Bürgerrechtler offensichtlich unter einer sie gefährdenden Wahrnehmungsstörung.

Wie wir in dieser Artikelserie bereits am 19. Januar dokumentierten, interpretierten die nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König, Ulrich Maidowski in ihrem am 15. November veröffentlichten Beschluss 2 BvE 2/15 aus Artikel 44 Grundgesetz eine „Viertelminderheit als organisatorisch verfestigte selbstständige Teilgliederung des Deutschen Bundestages mit eigenen verfassungsrechtlichen Rechten“. „BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos“ weiterlesen

Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen

Nur falls jemand „S.P.D.“, „Grüne“ und „Linke“ im Berliner Senat satt hat, wie sie sich vor dem Apparat des von uns bereits vor bald zehn Jahren prognostizierten faschistischen Polizeistaates rausreden, sich dafür entschuldigen nicht jeder Forderung sofort nachzugeben und natürlich auch die „Videoüberwachung“, die optische Erfassung der Bevölkerung und der Besucher der Weltstadt Berlin eskalieren, nur nicht ganz bis zum geforderten Punkt: Der Senat ist nicht so hilflos, wie er tut. „Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen“ weiterlesen