Bundesverfassungsgericht will Pipeline-Gesetz nicht prüfen: Krasse Fehlentscheidung

Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 17. Januar 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Richter-Vorlage zu dem Paragrafen-Werk, das den von der BAYER-Tochter COVESTRO verantworteten Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld regelt, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. „Er begründet die angenommene Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nur unzureichend“, urteilte die 2. Kammer des Ersten Senats über den Antrag. „Bundesverfassungsgericht will Pipeline-Gesetz nicht prüfen: Krasse Fehlentscheidung“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?
20.11.2016 Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex
03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Und deren Folgen.

Zusammenfassung

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab. „Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt“ weiterlesen

Schöne Bescherung

Presseerklärung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 6.12.2016

Als hätten die Karlsruher Verfassungsrichter sich den Nikolaustag für die Verkündung ihres Urteils ausgesucht: Wird der Atomausstieg den AKW-Betreibern noch versüßt oder holen die Richter die Rute heraus und strafen sie ab, das war zu entscheiden. Und sie haben entschieden. Leider zum Wohlgefallen der Atomstromproduzenten. Auch wenn der Atomausstieg nicht in Frage gestellt wird.

“Das Urteil des Bundesverfassungsgericht nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis” „Schöne Bescherung“ weiterlesen

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: „Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex“ weiterlesen

Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

In dem am 14. Oktober veröffentlichten Beschluss 2 BvE 5/15 vom Bundesverfassungsgericht zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommisison auf Einsicht in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ kann man nachlesen, was diese überhaupt ist. „Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?“ weiterlesen

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt. „Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt“ weiterlesen

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung

Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen.

Analyse und Einleitung

Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc.

Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch schreiben wird) bei diesen Vorgängen zu verstehen, bedarf es neben dem „big picture“ auch der Beleuchtung einzelner Teile des Puzzle.

Eines dieser Puzzleteile ist die Geschäftsordnung des Bundestages und wie sie zustande kam. „Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht stoppt Polizeiwillkür

Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 10. August 2016

Die Polizei muss sich erneut durch das Bundesverfassungsgericht rüffeln lassen: Wenn sich Demonstranten rechtswidrig an einer Schienenblockade beteiligen, darf sie diese trotzdem nicht ohne Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen.

Beim letzten Castortransport im Herbst 2011 hatten rund 3000 Menschen bei Harlingen die Gleise blockiert. Nur ein Teil war der Aufforderung durch die Polizei gefolgt, sich von den Gleisen zu entfernen, 1.346 Demonstranten blieben trotzig sitzen und wurden in Gewahrsam genommen und in einer “Freiluft” – Gefangenensammelstelle auf offenem Feld verbracht – ohne richterlichen Beschluss, wie es sich eigentlich gehört. Erst als der Castorzug den Verladebahnhof Dannenberg erreicht hatte, wurden sie peu à peu freigelassen. „Bundesverfassungsgericht stoppt Polizeiwillkür“ weiterlesen

Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in München geführten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in München kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei. „Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei“ weiterlesen

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer entsprechenden Verfassungsänderung immer wieder gescheitert waren.

Der Einsatz des Militärs im Inland gegen die Bevölkerung steht bereits seit zehn Jahren auf dem Programm der „großen“ Koalition von „C.D.U., „C.S.U.“, „S.P.D.“.

Die Regierung von Deutschland folgt dabei wie stets dem Leitbild der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese hatte nach Kriegsausbruch bereits in 2002 einen Einmarsch von Bodentruppen in der Stadt Buffalo zur Festnahme von „Terrorverdächtigen“ erwogen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. „Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam“ weiterlesen