Es ist Republikparteitag

Der heutige Grüßaugust in Bellevue, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ist nach dem Zusammenbruch der scheinbar alternativlosen Machtarchitektur seiner Ewigen Kanzlerin genau in der Situation, in der ich ihn schon seit Jahrzehnten sehen wollte. Verzweifelt wendet er sich nun, bitte, bitte, an deren Ewige Partei, ohne sie allerdings beim Namen zu nennen: die immer noch unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ agierende GmbH, mit ihrem derzeitigen Geschäftsführer: Martin Schulz. Doch, irgendwie, eine „große Koalition“! Bitte, bitte!

Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

U.S.-Gericht: „Bürgern ist es erlaubt, sich gegen Polizei-Brutalität zu verteidigen“

Zur gleichen Zeit, als in der vergangenen Woche während des G20-Gipfels in Hamburg eine so noch nie in der Bundesrepublik Deutschland entfesselte Aggression der Gewalt gegen die Bürger – sei es gegen die Demonstranten oder Zuschauer der Protestaktionen oder sich zufällig auf den Strassen aufhaltenden Passanten – durch die Polizei ereignete, wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Urteil gefällt zum Thema „Brutalität der Polizei“.

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