Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland

Von der Leyen: Bundeswehr in München war „in Bereitschaft versetzt“, Militäreinsatz im Innern stand bevor

Zur Sitzung des Bundessicherheitsrates nach dem gestrigen Attentat in München veröffentlichte Radio Utopie heute um 10.32 Uhr den Artikel „Der heimliche ´Spannungsfall´ und die ´Notstandsgesetze´ des Nordatlantikpakts in Deutschland“. In diesem verwiesen wir u.a. auf die verfassungsrechtliche Option unter Berufung auf den durch die „Notstandsgesetze“ von 1968 ins Grundgesetz eingefügten Artikel 87a die Bundeswehr im Innern als Ordnungsmacht einzusetzen – wohlgemerkt, nur zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.

Nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates bestätigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen über die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unsere Mutmaßung; die Regierung erwog gestern einen entsprechenden Einsatz des Militärs im Innern.

Mit welchem Recht sie das hätte tun wollen, das sagte die Regierung nicht. Man darf mutmaßen: unter Bezug auf den am 17. August 2012 öffentlich gemachten BESCHLUSS (!) 2 PBvU 1/11 des Bundesverfassungsgerichts, was aus ästhetischen Gründen hier nicht weiter kommentiert werden soll.

In der Sache ordnet dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Attentat unter „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (!) ein, interpretiert daraus den „Katastrophennotstand“ und daraus wiederum das Recht der Regierung im Falle des Falles – unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a – unter Bezug auf Artikel 35 Grundgesetz das Militär im Innern einzusetzen. „Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland“ weiterlesen

B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?

Das neue B.N.D.-Gesetz ist zwar in den Bundestag eingebracht, aber nicht beschlossen, sondern bis nach der „Sommerpause“ der parlamentarischen Demokratie verschoben worden.

Ein paar Hintergründe.

Das parlamentarische System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes der Republik erschafft zwei Kammern, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. Die erste Kammer ist der Bundestag. Dieser wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Die zweite Kammer ist der Bundesrat. Dieser wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus den Landesregierungen der Bundesländer zusammen. Die Landesregierungen werden ebenfalls nicht gewählt, sondern lediglich der Ministerpräsident / die Ministerpräsidenten und zwar vom Landesparlament. Anschließend ernennt der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin die MinisterInnen.

Im Bundesrat nun ist die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ an zehn von sechzehn Landesregierungen in den Bundesländern beteiligt. Damit läuft in der Länderkammer Bundesrat nichts gegen sie.

Diesen Freitag (8. Juli) nun winkten die „Grünen“ im Bundesrat das staatliche „Anti-Terror-Paket“ durch, nachdem sie es am 24. Juni im Bundestag nach der üblichen Oppositions-Simulation noch abgelehnt hatten.

Im Bundestag wiederum stand am gleichen Freitag das neue B.N.D.-Gesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“) auf der Tagesordnung, welches laut einem Statement von Klaus Landefeld aus der Betreibergesellschaft des größten Internetknotens auf dem Planeten, dem DE-CIX in Frankfurt,

„erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt“

Dieses neue B.N.D.-Gesetz wurde am Freitag im Bundestag aber lediglich in erster Lesung behandelt. Damit hat der Bundestag den eigentlichen Beschluss um mindestens zwei Monate vertagt, bis das insgesamt nur rund fünf Monate im Jahr überhaupt aktive Parlament wieder arbeitet, nämlich im September.

Warum? „B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?“ weiterlesen

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„).

Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik.

Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte. „Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission“ weiterlesen

„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS“

Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt, hat die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Organklage gegen die Kriegsbeteiligung der Bundeswehr eingereicht. Offensichtlich geht es um die Beteiligung von Militär und Geheimdiensten aus Deutschland in der Internationalen Kriegskoalition. Ob bzw inwieweit dies die Kriegsbeteiligung in den AWACS-Einheiten, in Syrien, im Irak und in der Türkei umfasst, ist derzeit unklar. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.

Aktualisierung: am 21. Juni, zwanzig Tage nach Erscheinen dieses Artikels, veröffentlichte die Parlamentsfraktion „Die Linke“ eine Presseerklärung zu ihrer Verfassungsklage und veröffentlichte ihre Antragsschrift. Untenstehend mehr.

Dazu Hintergründe, die sich selbst ansehen müssen. Sonst werden sie es nicht glauben.

Am 4. Dezember 2015 gab der Bundestag im parlamentarischen Ausnahmezustand der Regierung eine umfangreiche Kriegsbeteiligungsvollmacht. Diese erstreckt sich nicht nur über die Territorien der Staaten Türkei, Irak und Syrien, sondern umfasst auch die Beteiligung an der zweiten Internationalen Kriegskoalition der „Willigen“ seit Beginn des Terrorkrieges vor fast fünfzehn Jahren und gilt damit faktisch weltweit. Vom Parlament bewilligtes Einsatzgebiet deutschen Militärs:

Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“

Der Terminus „Regierung“ gilt für die von der Organisation der Vereinten Nationen (U.N.O.) anerkannten Regierungen bzw Regime. So wirkt diese vom Bundestag ausgestellte Kriegsbeteiligungsvollmacht weltweit als Türöffner, z.B. auch für Libyen. „„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS““ weiterlesen

Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition“

Das Kriegsmandat des Staates für die Bundeswehr im Angriffskrieg gegen Syrien umfasst „Luftüberwachung“ und „Aufklärung“. Eingesetzt werden u.a. Tornado-Kampfbomber und A.W.A.C.S.-Einheiten. Angesichts des moralisch-politischen Zusammenbruchs von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischen Linken, sowie jedweder parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition im fortschrittlichen Spektrum, muss nun die Öffentlichkeit der Republik um so entschlossener Aufklärung von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst über das Kriegsverbrechen im syrischen Sarmada nahe des N.A.T.O.-Staates Türkei fordern.

Syrien: U.N.-Generalsekretär Ban Ki-Moon wertet den Angriff auf das Flüchtlingslager bei Sarmada in der Provinz Idlib am 5. Mai, der Dutzende Tote forderte und entweder mit Granaten, Raketen und / oder Flugzeugen ausgeführt wurde, in einer Erklärung als ein mögliches Kriegsverbrechen und fordert die Militärmächte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu auf, endlich tätig zu werden und den Internationalen Strafgerichtshof für eine Untersuchung anzurufen.

Die Bundeswehr ist in diesen Angriffskrieg gegen Syrien als Teil der zweiten internationalen Kriegskoalition der Willigen nach der Irak-Invasion in 2003 verwickelt. Vor dieser neuen internationalen Kriegskoalition warnte Radio Utopie bereits, bevor diese auf dem Gipfel des Nordatlantikpakts (N.A.T.O.) in Wales im September 2014 offiziell vorgestellt wurde. Vor Weihnachten 2015, im Schatten von Operation Asyl und den Attentaten in Paris vor der Syrien-Konferenz in Wien und dem G20-Gipfel in der Türkei, schickte der Staat am 4. Dezember per Bundestagsbeschluss 1200 deutsche Soldaten der Bundeswehr in den Krieg

in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“

„Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition““ weiterlesen

Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf der Bayer-Hauptversammlung

Bundesverfassungsgericht: Beschluss über Bayer-Kohlenmonoxid-Leitung noch nicht in Sicht. Initiative bleibt am Ball.

Ein in sich verknotetes Stahlrohr symbolisiert im Monheimer Stadtzentrum den Widerstand gegen die vom Bayer-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Leitung durch die Region. Dieses von Anti-CO-Pipeline-Koordinator Erwin Schumacher entworfene Mahnmal ließe sich auch als Warteschleife deuten. Seit dem von den Pipeline-Gegnern als Teilerfolg bejubelten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im August 2014 liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Alles wartet auf eine Entscheidung. Doch nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Allmendinger ist ein Termin noch nicht absehbar. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt zwar zwei Jahre, aber in dem Dezernat gibt es weitere Verfahren, die vorrangig sind“, erklärt er. „Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf der Bayer-Hauptversammlung“ weiterlesen

Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?

Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-geführten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die Hände. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.

Bericht aus einer Republik außer Funktion.

Entgegen ihren ganzen Ankündigungen oder sogar Beschlüssen, haben die Parlamentsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ beim Bundesverfassungsgericht keine Klage gegen die Beteiligung des deutschen Militärs am Krieg in der Türkei, im Irak und in Syrien eingelegt. Dies bestätigte Radio Utopie das Bundesverfassungsgericht bereits vor einiger Zeit.  „Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?“ weiterlesen

Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013

28.10.2014 Republik außer Funktion

Weiterhin agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Chronologie zu einem sich bis heute unantastbar gebenden Tiefen Staat.

Die Parteien „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ simulieren lediglich parlamentarische Opposition, auch die gegen die Massenüberwachung. Ihre Ankündigung, (ex-)C.I.A.- und N.S.A.-Spion Edward Snowden als Zeugen „nach Berlin“ zu holen und vor dem „Untersuchungsausschuss“ zu befragen, haben sie still und leise wieder fallen gelassen. Bis heute hat die „parlamentarische Opposition“ jedes einzelne gerichtliche Verfahren gegen die Regierung entweder fallen gelassen, nicht gestellt oder auf ein Eilverfahren verzichtet. Ihr bald zwei Jahre lang tagender „Untersuchungsausschuss“ hat kein Ergebnis erbracht, außer dass alles noch schlimmer wurde. Denn gegenteilig zum Anspruch von Bürgerrechtsorganisationen und der sogenannten parlamentarischen „Opposition“ wurden auch noch eine ganze Reihe bis dahin aussichtslos erscheinender Forderungen des Spionage-Apparats umgesetzt. Netzpolitik.org schrieb dazu im Sommer 2015, etwas verbrämt und mitten drin, die Regierung habe „den NSA-Skandal als Machbarkeitsstudie verstanden„. „Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013“ weiterlesen

Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschämende, lächerliche Farce. Warum beschädigt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative für Deutschland“ bald über die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen würden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat,
2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ irreparabel beschädigen und als Heuchler entlarven würden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfähige Untertanen erklären müssten, warum Staat und Regierung doch nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie Europäer sind. „Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht“ weiterlesen

Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen. „Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen“ weiterlesen