„Opposition“ wusste seit 18. Dezember von mandatlosen AWACS-Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg

Entgegen dem Wortlaut eines Urteils vom Bundesverfassungsgericht schickt die Regierung deutsche Soldaten in AWACS-Einheiten in den Krieg in Syrien und Irak, ohne Mandat des Parlaments. Dessen „Opposition“ tut nichts. Die Republik ist weiter außer Funktion, seit nunmehr zweieinhalb Jahren.

„Bild“-Zeitung, Militär, Nordatlantikpakt, Kanzlerin und die Kader der „S.P.D.“ führen derzeit wieder einmal vor, wie wertlos und verlogen ihre von der Atlantikbrücke aus geführte parlamentarische Scheinopposition aus „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ ist. „„Opposition“ wusste seit 18. Dezember von mandatlosen AWACS-Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg“ weiterlesen

Vorratsdatenspeicherung: Wir legen Verfassungsbeschwerde ein – Digitalcourage ruft zum Mitmachen auf

Vorratsdatenspeicherung nicht schon wieder!Aktuelle Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage

Soeben hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. 

„Weil weder auf öffentlichen Protest noch politische Diskussion und sachliche Argumente gehört wurde, werden wir jetzt den juristischen Weg beschreiten. Unser Anwalt Meinhard Starostik bereitet eine neue Verfassungsbeschwerde vor“, sagt Rena Tangens von Digitalcourage. „Wir sammeln Unterstützer-Unterschriften und Spenden, um den Klageweg zu finanzieren.“ „Vorratsdatenspeicherung: Wir legen Verfassungsbeschwerde ein – Digitalcourage ruft zum Mitmachen auf“ weiterlesen

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung in den Startlöchern

Aktuelle Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage. Die neue Verfassungsbeschwerde gegen die abermalige Einführung der Vorratsdatenspeicherung kann bereits hier gegengezeichnet werden.

Jetzt soll alles ganz schnell über die Bühne gehen: Am gestrigen Mittwoch hat sich der Rechtsausschuss noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Und für die Bundestagssitzung am Freitag wurde die Vorratsdatenspeicherung noch schnell mit auf die ohnehin schon volle Tagesordnung gesetzt. Die Große Koalition will die anlasslose Erfassung aller Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung möglichst geräuschlos beschließen. „Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung in den Startlöchern“ weiterlesen

Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf. „Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz“ weiterlesen

Oberster Gerichtshof von Quebec: Polizisten müssen 15000 Dollar Haftentschädigung an Bürgerrechtler zahlen

Wegen zwei zu dienstbeflissener Polizisten in Montreal, Frédéric Mercier und George Lamirande, wird die zuständige Polizeibehörde zu einer Zahlung an Aktivisten wegen erlittener Schäden und Verletzung seiner Rechte verpflichtet. Das Verfassungsgericht der kanadischen Provinz erliess nach einer achtjährigen Odyssee durch die Instanzen ein Urteil zugunsten des Bürgerrechtlers Jaggi Singh.

Im Jahr 2007 wurde Singh von den beiden Polizeibeamten während der Teilnahme an einer Demonstration zum Internationalen Frauentag in Montreal verhaftet und für fünf Tage in Gefängnisgewahrsam genommen. Nach dieser Zeit wurde eine Anklage fallengelassen und Singh wieder auf freien Fuss gesetzt. „Oberster Gerichtshof von Quebec: Polizisten müssen 15000 Dollar Haftentschädigung an Bürgerrechtler zahlen“ weiterlesen

Castor-Gegner erhob Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht rügt Landgericht Lüneburg

Presseerklärung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 25.Juni 2015

Castoren nach Gorleben sollen eigentlich Geschichte sein, aber die Geschichten um die Castor-Transporte beschäftigen die Gerichte noch heute. Jüngstes Beispiel: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, berichtet die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI).

Ein damals 27-jähriger Aktivist aus Göhda, der im November 2010 beim 12.Castor-Transport bei Harlingen zusammen mit rund 3000 Demonstranten an einer Sitzblockade teilgenommen hatte, wurde bei Minustemperaturen auf offenem Feld in Gewahrsam genommen. Der Kläger, ein fahrender Geselle, sah in der Freiheitsentziehung einen rechtswidrigen Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht und sein Persönlichkeitsrecht, da er ohne richterlichen Beschluss mehrere Stunden auf freiem Feld ohne Witterungsschutz, Verpflegung und ausreichende Toiletten bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes festgehalten wurde. „Castor-Gegner erhob Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht rügt Landgericht Lüneburg“ weiterlesen

Der Apparat fliegt auf

Der heutige Bericht des „Spiegel“ über angebliche Bestrebungen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ die Aktivitäten vom Bundesnachrichtendienst auf eine eine „rechtsstaatlich einwandfreie, verfassungsrechtlich ausgewogene und international vorbildgebende Grundlage“ zu bringen, ist ein Ablenkungsmanöver, um dem geheimdienstlichen Komplex seine strukturelle und historische Kontinuität zu sichern.

Die seit Ende des 20. Jahrhunderts und Beginn des weltweiten, nunmehr bald vierzehnjährigen Terrorkrieges führende Partei des geheimdienstlichen Komplexes in der Republik, die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, kündigt über das Apparat-Organ „Spiegel“ Kontrollmaßnahmen gegen diesen an. Konkret geht es um die heutige Machtfülle des Bundesnachrichtendienstes. Auf diese Weise wird der berühmten „breiten Mehrheit“ diese Machtfülle taktisch deutlich gemacht und der Bevölkerung damit quasi der Segen der Obrigkeit gegeben, sich ein wenig über diese aufzuregen. Denn ihr hat ja nun eine Autorität – eine Regierungspartei – etwas vorgesagt, was nun kopiert werden darf.

Der übliche Plan der Nomenklatura dürfte sein, bereits seit Langem ausgeübte verfassungswidrige Praktiken zu legalisieren, dem geheimdienstlichen Komplex, dem Apparat strukturelle und historische Kontinuität zu sichern und die in diesem Zusammenhang für die Bevölkerung einzig relevanten Maßnahmen – Verfassungsklagen – weiter zu verhindern. „Der Apparat fliegt auf“ weiterlesen

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung und Verletzung ihre eigenen jeweiligen Rechte nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen. Etwa Dienstvorschriften der Geheimdienste, welche diese für so „ziemlich alles“ ermächtigt, oder das Bundeskriminalamtgesetz, gegen dessen Neufassung und Ermächtigung des B.K.A zur Geheimpolizei vor über sechs Jahren der ehemalige Innenminister Gerhart Baum Verfassungsklage einreichte, die vom Bundesverfassungsgericht bis heute verschleppt wird und nun ganz niedergeschlagen werden soll.

Dieses in der Republik nicht sonderlich gut bekannte Verfassungsrecht von Landesregierungen und einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages, Aktivitäten und Gesetze von Regierung und Staat auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, ist von den Wortnebelwerfern der etablierten Justiz „abstrakte Normenkontrolle“ getauft worden. Dabei handelt es sich schlicht um ein Verfassungsrecht. „Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung“ weiterlesen

„Rosa Luxemburg“- Revolutionsurteil des Verfassungsgerichts zum Streikrecht

Recht auf Streik als Menschenrecht. Urteil vom 30.Januar 2015:

Verfassungsrichterin Rosalie Abella, Ehefrau des auf die kanadische Arbeiterbewegung spezialisierten Historikers Irving Abella, legt die Geschichte des Streikrechts im Detail dar.

Recht auf Gewerkschaft. Urteil vom 16.Januar 2015:

Die Mounties, die königliche berittene Polizei Kanadas und andere bisher ausgeschlossene Berufsgruppen dürfen sich gewerkschaftlich organisieren

Entgegen des bisherigen zu beobachtenden Trends, Errungenschaften der Demokratie abzubauen, löst ein avant­gar­dis­tisches Urteil des Obersten Gerichtshofs in Kanada am 30.Januar 2015 ein politisches Erdbeben aus, dessen Tragweite nicht hoch genug einzuschätzen ist.

Immerhin werden in der nordamerikanischen parlamentarischen Monarchie, die durch einen Generalgouverneur vertreten wird, Urteile im „Namen der Königin, Elisabeth II.“ gefällt, in der Bundesrepublik hingegen „Im Namen des Volkes“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und der Oberste Gerichtshof in Ottawa haben eines gemeinsam: das Ausserkraftsetzen von erlassenen verfassungswidrigen Gesetzen der erzreaktionären machtgierigen Regierungen, bedauerlicherweise in zu langen Jahresspannen, in denen zu viele Opfer der Ungesetzlichkeiten wurden. „„Rosa Luxemburg“- Revolutionsurteil des Verfassungsgerichts zum Streikrecht“ weiterlesen