Kaum wird ihre Berliner Grundgesetz-Demo am 29. August verboten, schon entdeckt „Querdenken“ die Presseerklärung

Und was für eine. Boah…

Michael Ballweg zeigt sich „schockiert“ vom Demonstrationsverbot des Berliner Senats? Schockiert??! Die sind einfach Scheisse, Mann! Das ist die Zombie-Linke!

Also wirklich… ich bin erschüttert! Sowas Naives.

Radio Utopie unterstützt ab sofort offiziell die Demonstration „Berlin Invites Europe“ am 29. August in Berlin. Sollte das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht auf der Stelle die Banane aus der Robe nehmen, wird das Konsequenzen haben!

(…)

#24.08.2020 Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren
15.08.2020 Grundgesetz-Demo in Hamburg: Schon wieder unfähig zu einer einzigen Presseerklärung

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„).

Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik.

Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte. „Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission“ weiterlesen

Um die Wette heucheln in Ramstein

Die Menschenkette heute an der U.S.-Militärbasis Ramstein ist wertlos und wird von wertlosen Organisationen angeleitet.

Deutsche Streitkräfte, auch aus dem geheimdienstlichen „nachrichtendienstlichen“ Komplex, sind in blutige Angriffskriege in Irak und Syrien verstrickt. Auch über den laufenden Massakern im N.A.T.O.-Staat Türkei kreisen die deutschen Luftüberwachungs-Einheiten der A.W.A.C.S. Es wurden Waffenlieferungen in Gebiete durchgeführt, wo faktisch jede Art von Waffe auf dem Schwarzmarkt zu haben ist und dort hohe Preise erzielt. Genau dort tauchten natürlich auch die staatlich organsierten und finanzierten Waffengeschenke aus dem militärisch-industriellen Komplex auf und gelangten so, zum Profit der von deutschem Boden aus Beschenkten, in den Händen genau derjenigen auf, die diese Beschenkten angeblich bekämpften.

Obwohl dies eindeutig und unleugbar der Verfassung der Berliner Republik, dem Grundgesetz widerspricht, und obwohl sich all dies sukzessive über zwei Jahre aufbaute – seit die Todesschwadronen und Killerarmeen unter Flagge eines „Islamischen Staates“ im 2003 von der U.S.-Koalition der „Willigen“ eroberten Territorium des Irak und im ab 2011 eroberten Territorium Syriens aus dem Schatten sprangen – reichte seit der Entsendung der ersten deutschen Soldaten in den Irak im August 2014 bis zum Juni 2016 nicht eine einzige der heute in Ramstein Betroffenheit absondernden Parteien, Personen und Organisationen, gegen all das Verfassungsklage ein. Nicht eine. „Um die Wette heucheln in Ramstein“ weiterlesen

„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS“

Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt, hat die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Organklage gegen die Kriegsbeteiligung der Bundeswehr eingereicht. Offensichtlich geht es um die Beteiligung von Militär und Geheimdiensten aus Deutschland in der Internationalen Kriegskoalition. Ob bzw inwieweit dies die Kriegsbeteiligung in den AWACS-Einheiten, in Syrien, im Irak und in der Türkei umfasst, ist derzeit unklar. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.

Aktualisierung: am 21. Juni, zwanzig Tage nach Erscheinen dieses Artikels, veröffentlichte die Parlamentsfraktion „Die Linke“ eine Presseerklärung zu ihrer Verfassungsklage und veröffentlichte ihre Antragsschrift. Untenstehend mehr.

Dazu Hintergründe, die sich selbst ansehen müssen. Sonst werden sie es nicht glauben.

Am 4. Dezember 2015 gab der Bundestag im parlamentarischen Ausnahmezustand der Regierung eine umfangreiche Kriegsbeteiligungsvollmacht. Diese erstreckt sich nicht nur über die Territorien der Staaten Türkei, Irak und Syrien, sondern umfasst auch die Beteiligung an der zweiten Internationalen Kriegskoalition der „Willigen“ seit Beginn des Terrorkrieges vor fast fünfzehn Jahren und gilt damit faktisch weltweit. Vom Parlament bewilligtes Einsatzgebiet deutschen Militärs:

Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“

Der Terminus „Regierung“ gilt für die von der Organisation der Vereinten Nationen (U.N.O.) anerkannten Regierungen bzw Regime. So wirkt diese vom Bundestag ausgestellte Kriegsbeteiligungsvollmacht weltweit als Türöffner, z.B. auch für Libyen. „„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS““ weiterlesen

Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?

Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-geführten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die Hände. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.

Bericht aus einer Republik außer Funktion.

Entgegen ihren ganzen Ankündigungen oder sogar Beschlüssen, haben die Parlamentsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ beim Bundesverfassungsgericht keine Klage gegen die Beteiligung des deutschen Militärs am Krieg in der Türkei, im Irak und in Syrien eingelegt. Dies bestätigte Radio Utopie das Bundesverfassungsgericht bereits vor einiger Zeit.  „Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?“ weiterlesen

Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013

28.10.2014 Republik außer Funktion

Weiterhin agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Chronologie zu einem sich bis heute unantastbar gebenden Tiefen Staat.

Die Parteien „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ simulieren lediglich parlamentarische Opposition, auch die gegen die Massenüberwachung. Ihre Ankündigung, (ex-)C.I.A.- und N.S.A.-Spion Edward Snowden als Zeugen „nach Berlin“ zu holen und vor dem „Untersuchungsausschuss“ zu befragen, haben sie still und leise wieder fallen gelassen. Bis heute hat die „parlamentarische Opposition“ jedes einzelne gerichtliche Verfahren gegen die Regierung entweder fallen gelassen, nicht gestellt oder auf ein Eilverfahren verzichtet. Ihr bald zwei Jahre lang tagender „Untersuchungsausschuss“ hat kein Ergebnis erbracht, außer dass alles noch schlimmer wurde. Denn gegenteilig zum Anspruch von Bürgerrechtsorganisationen und der sogenannten parlamentarischen „Opposition“ wurden auch noch eine ganze Reihe bis dahin aussichtslos erscheinender Forderungen des Spionage-Apparats umgesetzt. Netzpolitik.org schrieb dazu im Sommer 2015, etwas verbrämt und mitten drin, die Regierung habe „den NSA-Skandal als Machbarkeitsstudie verstanden„. „Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013“ weiterlesen

Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschämende, lächerliche Farce. Warum beschädigt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative für Deutschland“ bald über die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen würden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat,
2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ irreparabel beschädigen und als Heuchler entlarven würden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfähige Untertanen erklären müssten, warum Staat und Regierung doch nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie Europäer sind. „Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht“ weiterlesen

„Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung über Verfassungsklage irgendwann im Januar

Nach dem Motto „Opposition ist Mist, lasst das die Anderen machen“ versuchen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ weiter Zeit zu schinden und der Regierung im verfassungswidrigen Krieg in Syrien und Irak den Rücken freizuhalten.

Schon im Juli drängten wir uns dieser Flitzpiepe Alexander Neu und dem Rest dieses nur 22 von 52 Wochen im Jahr überhaupt tagungsfähigen Verteidigungssausschusses auf. Uns war völlig klar,  worauf das wieder mal alles hinaus läuft. „„Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung über Verfassungsklage irgendwann im Januar“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“

Presseerklärung der Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing zu ihrem beim Bundesverfassungsgericht eingegangenen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV). Die Pressemitteilung erschien zuerst auf Unser Politikblog.

Es ist geschehen. Am 01.05.2013 ist die Einfügung des aus 2 Sätzen bestehenden Art. 136 Abs. 3 in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Kraft getreten, nachdem mit Tschechien am 23.04.2013 der letzte EU-Mitgliedsstaat ratifiziert hat. „Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union““ weiterlesen