Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.

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Die verfassungswidrige Mehrheit von Christian Wulff und der Parteien-Betrug an der Demokratie

Die Vertreter der FDP sollen in der morgigen Bundesversammlung mit Christian Wulff einen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten wählen, dessem Amtsantritt ihr Rauswurf aus der Bundesregierung folgen würde. Offensichtlich haben das 98 % der Liberalen aber noch nicht ganz begriffen. Die SPD sabotiert, wie erwartet, den eigenen Kandidaten, in Vorbereitung einer neuen großen Koalition unter Angela Merkel. Bündnis 90/Die Grünen will nur noch Neuwahlen, wie die Partei-Linke. Derweil wird morgen in einer Bundesversammlung gewählt, deren augenscheinliche absolute Mehrheit für den Kandidaten Christian Wulff (CDU) durch 24 Bundestagsabgeordnete von CDU und CSU zustande kommt, die nie gewählt worden sind. Zeit,…

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