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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai 2011 reichte Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) Klage gegen Universität Köln auf Offenlegung der Kooperationsverträge zwischen Uni Köln und Bayer ein. Denn im Frühjahr 2008 hatte der BAYER-Konzern mit der Kölner Hochschule eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung begonnen. Die Vertragsbedingungen blieben jedoch im Dunklen. CBG befürchtete eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien und wollte daher auf dem Klagewege Einsicht in die Verträge erhalten, um diesem Unwesen Einhalt zu gebieten.
Einen ganz ähnlichen Fall gibt es seit 2009 in Rheinland-Pfalz: Im Dezember 2009 wurde der deutschlandweit größte Kooperationsvertrag zwischen einer staatlichen Hochschule und einem privaten Geldgeber im Volumen von 100 Mio. Euro zwischen Boehringer Ingelheim Stiftung und Universität Mainz unterzeichnet, der ebenfalls geheim gehalten wurde. Wie sich mittlerweile durch gerichtlich erzwungene Einsichtnahme in die Verträge herausstellte, weist der Kooperationsvertrag laut Aussage von Universitätspräsident Krausch grundlegende Fehler auf. Rechtsexperten bezeichneten den Vertrag als hochschulgesetz- und verfassungswidrig. Der ganze Sachverhalt kam durch Recherchen zu meinem 2015 erschienenen Buch „Gekaufte Forschung“ ans Tageslicht. „„Mehr Transparenz in die Kooperationsverträge zwischen Uni Mainz und Boehringer Ingelheim Stiftung““ weiterlesen