Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung für Bedürftige an
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) für verfassungswidrig erklärt. Es hat desweiteren Bedürftigen in bestimmten Fällen eine sofortige Hilfe zugesprochen. Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Urteil 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 im Wortlaut (1):
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