Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab
Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit
Categorized as: Kapital, Ressourcen • Ökologie, Gesundheit • Presseerklärungen • Recht, Justiz
Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit
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Zu seiner Verteidigung im Prozess erklärte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste Regelübertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische Entscheidungsträger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden für die Gesellschaft führen, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden für die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. Dafür folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch für die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wägen ab, was das größere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“
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Der Gesetzesentwurf wird bislang geheim gehalten und auch auf Anfrage nicht herausgegeben. Vermutlich soll das Gesetz auch dieses mal im Schnellverfahren und ohne öffentliche Diskussion durch den Landtag gepeitscht werden. Dennoch wurden über die Presse einige Vorhaben aus dem neuen Gesetzesentwurf bekannt:
Categorized as: Bevölkerungskontrolle • Spionage, Attentate
In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen.. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.
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Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.
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