Nordflügel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft

Stuttgart: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. „Nordflügel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch“ weiterlesen

Benefizveranstaltung – eine Sternstunde

Die Lesung zugunsten der Schwerstverletzten des Schwarzen Donnerstags mit Gunter Haug war ein voller Erfolg. Haug war gerne der Einladung der Unternehmer gegen S21 ins Café Schlossblick gefolgt; das Café war bis auf den letzten Platz besetzt. Der Meister der Erzählkunst schilderte eindrücklich und lebhaft, wie aus dem Bauern- und Gastwirtssohn von der Schwäbischen Alb der Vollblutunternehmer und „Sozi“ Robert Bosch wurde. „Benefizveranstaltung – eine Sternstunde“ weiterlesen

Stuttgart 21: Heiße Drähte – hohe Wellen

Inzwischen interessiert sich u. a. auch die Chefetage im Hause Bosch für die Benefizveranstaltung der Unternehmer gegen S21 am 31.1.2011 im Café Schlossblick zugunsten der Schwerstverletzten vom Schwarzen Donnerstag (http://www.radio-utopie.de/2011/01/25/offentliche-benefizveranstaltung-zugunsten-der-schwerstverletzten-vom-schwarzen-donnerstag-30-09-2010/).

Wie wir von Gunter Haug erfuhren, bekam er von der Kommunikationschefin einen Anruf. Seine Behauptung, Robert Bosch, der Gründer, hätte sich nicht für S21 ausgesprochen, sei falsch. Haugs Antwort: Solange Mappus seine Behauptung, Robert Bosch hätte sich für S21 ausgesprochen, nicht zurücknehme, sehe er keine Veranlassung, sich erneut Gedanken zu machen. Im Hause Bosch will man das nun „direkt mit Mappus klären“. „Stuttgart 21: Heiße Drähte – hohe Wellen“ weiterlesen

Bericht der Demobeobachter

zum spontanen Demozug nach der Montagsdemo gegen S21 am 24.1.2011 in Stuttgart

Nach der Montagsdemo setzten sich gegen 19:10 Uhr spontan ca. 500 Demonstranten vom Haupteingang des Hauptbahnhofes (Schillerstraße) aus friedlich Richtung Landtag in Bewegung. Die Demonstranten skandierten „Oben bleiben!“ und „Mappus weg!“. Der Zug wurde seitens der Polizei von mindestens fünf Kamerateams (Kameramann plus Begleitperson) und vier Fotografen ununterbrochen provokant (in Totalen!) gefilmt und fotografiert. „Bericht der Demobeobachter“ weiterlesen

Unternehmer lassen sich nicht vor S21-Karren spannen

Über 800 Mitglieder, die sich aktiv zur Vereinigung Unternehmer gegen S 21 bekennen, verwahren sich gegen die Behauptung der Kammern, die Wirtschaft stehe hinter S21. Die Kammern suggerieren, dass sie für alle Zwangsmitglieder sprechen. Tatsächlich hat nie eine Mitgliederbefragung stattgefunden – weder vor, noch nach dem Faktencheck.

Am Samstag wurde ein von Daimler, Südwestmetall und der IHK Ulm gesponserter Infobus, der im Land für das Projekt Stuttgart 21 werben soll, der Presse vorgestellt. „Die Wirtschaft steht hinter Stuttgart 21“, so die Botschaft. „Unternehmer lassen sich nicht vor S21-Karren spannen“ weiterlesen

„Stuttgart 21“: Die Verletzten des Schwarzen Donnerstags klagen an

Mahnwache anlässlich Mappus‘ Aussage vor dem Untersuchungsausschuss

Am Donnerstag, den 30.9.2010 wurden im Stuttgarter Schlossgarten über 400 Personen durch die Polizei verletzt, vier von ihnen erlitten schwere Augenverletzungen. Die Opfer dieses Polizeieinsatzes veranstalten zum Abschluss der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss eine Mahnwache (Mittwoch 22. Dezember, 12.30 bis 14.00 Uhr vor der Oper neben dem Landtag). Im Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30.9. werden in dieser letzten öffentlichen Sitzung u. a. Ministerpräsident Stefan Mappus, Innenminister Heribert Rech, MdL und Polizeipräsident Siegfried Stumpf vernommen. Im Rahmen der Mahnwache berichten Zeugen und Opfer des Polizeieinsatzes. „„Stuttgart 21“: Die Verletzten des Schwarzen Donnerstags klagen an“ weiterlesen

Urteil des OVG NRW zu einer Videoüberwachung der Polizei

Erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts in Deutschland zu einer ununterbrochenen polizeilichen Videoobservation auf einer kleinen friedlichen Demonstration: Verstoss gegen das Grundrecht des Bürgers auf freie Meinungsäusserung

Im Juni des Jahres 2008 gab es eine kleine Mini-Demonstration von geschätzten 50 Anti-Atomgegnern in Münster. Die Aktivisten hatten gegen den Transport von radioaktiven Material protestiert, das von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland durch ihre Stadt gefahren wurde. „Urteil des OVG NRW zu einer Videoüberwachung der Polizei“ weiterlesen

Juristen zu Stuttgart 21

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur rechtlichen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010

Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen. „Juristen zu Stuttgart 21“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die Hürden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestärkt.

Vorausgegangen waren die Auflagen des Polizeipräsidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 1. März 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem Kläger recht. (1)

Unter Punkt 2b in der Urteilsbegründung hiess es:

„Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschüchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefährlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“
„Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei“ weiterlesen