„Stuttgart 21“: Die Verletzten des Schwarzen Donnerstags klagen an

Mahnwache anlässlich Mappus‘ Aussage vor dem Untersuchungsausschuss Am Donnerstag, den 30.9.2010 wurden im Stuttgarter Schlossgarten über 400 Personen durch die Polizei verletzt, vier von ihnen erlitten schwere Augenverletzungen. Die Opfer dieses Polizeieinsatzes veranstalten zum Abschluss der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss eine Mahnwache (Mittwoch 22. Dezember, 12.30 bis 14.00 Uhr vor der Oper neben dem Landtag). Im Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30.9. werden in dieser letzten öffentlichen Sitzung u. a. Ministerpräsident Stefan Mappus, Innenminister Heribert Rech, MdL und Polizeipräsident Siegfried Stumpf vernommen. Im Rahmen der Mahnwache berichten Zeugen und Opfer des Polizeieinsatzes.

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Urteil des OVG NRW zu einer Videoüberwachung der Polizei

Erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts in Deutschland zu einer ununterbrochenen polizeilichen Videoobservation auf einer kleinen friedlichen Demonstration: Verstoss gegen das Grundrecht des Bürgers auf freie Meinungsäusserung Im Juni des Jahres 2008 gab es eine kleine Mini-Demonstration von geschätzten 50 Anti-Atomgegnern in Münster. Die Aktivisten hatten gegen den Transport von radioaktiven Material protestiert, das von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland durch ihre Stadt gefahren wurde.

Juristen zu Stuttgart 21

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur rechtlichen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010 Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen.

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Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die Hürden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestärkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des Polizeipräsidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 1. März 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem Kläger recht. (1) Unter Punkt 2b in der Urteilsbegründung hiess es: „Die…

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