Live aus Stuttgart: Widerstand plus mit eigenem Wasserwerfer
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Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur rechtlichen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010 Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen.
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„Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig“ Stuttgart, 28. Oktober 2010: Die vier am schwersten verletzten Demonstranten der friedlichen Demo am 30.09.2010 reichten heute eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Polizei-Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ feststellen zu lassen. Zeitgleich mit der Eröffnung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wird somit das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes prüfen.
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Immer noch ist unklar, wer welche Verantwortung für den brutalen Gewalteinsatz der Polizei am 30.September gegen Stuttgarter Bürger im Schloßgarten trägt und wer für welchen Schaden aufkommen muss. Im Zentrum der Fragen stehen Baden-Württembergs CDU-Innenminister Heribert Rech, Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf, Einsatzleiter Winfried Ellinger, sowie das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stuttgart. Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter Schloßgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Bürger, die sich zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms „Stuttgart 21“ dort versammelt hatten. (ALARM IN STUTTGART – massiver Polizei-Einsatz im Gange)
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Am 30.09.2010 kam es zu einem massiven Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlosspark gegen demonstrierende Bürger, die sich gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 wehren. Bei dem Einsatz wurde eine dreistellige Zahl von Menschen an den Augen verletzt durch Wasserwerfer und Pfefferspray, darunter auch Kinder und Jugendliche. Ein älterer Herr soll auf einem Auge erblindet sein.
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