Unser Politikblog erinnert am 30.06.2010 zum ersten Jahrestag des Lissabon-Urteils an dessen Bedeutung zur Sicherung des Weltfriedens.
Das Urteil stellt u. a. fest, dass das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) des deutschen Grundgesetzes für Deutschland über allem internationalen Recht einschließlich allen EU-Rechts steht.
Und das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) nicht supranationalisiert werden darf, also selbst die Verträge der EU, soweit sie Außen- oder Sicherheitspolitik enthalten, nur einen ganz normalen völkerrechtlichen Rang haben. Damit bleibt die GASP unterhalb des gesamten Grundgesetzes, unterhalb der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte der Uno und des humanitären Kriegsvölkerrechts (Genfer und Haager Konventionen). „Lissabon-Urteil stabilisierte Weltfrieden“ weiterlesen