Nur diesen Monat: Anträge für Hartz IV-Bildungspaket stellen und 108 Euro pro Kind sichern
Eltern die Hartz IV-Leistungen, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylleistungsbewerbergesetz oder den Kinderzuschlag beziehen, sollten noch in diesem Monat die Leistungen des sogenannte Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Nur so kommt jedes Kind in den Genuss, 108 Euro rückwirkend vom 1 Januar zu erhalten.
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