(Tarn-)Grüne Förderung von Sprunginnovationen

Am 29.8.2018 berichteten gleichzeitig einerseits das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Kabinettsbeschluss zur Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ und andererseits das Innen- und Verteidigungsministerium über die Gründung einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“. Die Eckpunkte der Agentur für Sprunginnovationen unterstreicht zwar einerseits, „dass die im Koalitionsvertrag verankerte Agentur für Innovation in der Cybersicherheit für das Themenfeld der Cybersicherheit in Bezug auf die Äußere und Innere Sicherheit und die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich zuständig ist“ (wobei bereits hier ein seltsamer Begriff des „Zivilen“ in der Abgrenzung von der Inneren Sicherheit zum Ausdruck kommt). Zugleich wird jedoch von Zusammenarbeit und Synergien zwischen beiden Agenturen ausgegangen, weshalb u.a. „eine gegenseitige Entsendung von Vertretern in die Agenturgremien … zur Abstimmung der Arbeitsprogramme“ und „gegenseitige Beauftragungen bei agenturübergreifenden Themen“ vorgesehen sind.

Bilder aus Athen: Maskierte Polizei-Einheiten in Zivil als Militante im Einsatz

Griechenland: Die Polizei in Athen setzt eigene verdeckte Militante in Zivil ein, um die Revolte der Griechen gegen den von transstaatlichen Banken, Kapitalgesellschaften, „Europäischer Union“, „Internationalem Währungsfonds“ und „sozialistischer“ Pasok-Regierung geführten Staatsstreich niederzuschlagen. Mittlerweile ist ein Untersuchung angekündigt worden, die sich eventuell auch um die gelegten Brände in bewohnten Gebäuden drehen wird.

Polizei-Infos von höchster Stelle: Offenbarungen zum 30.9.

Widerstand gegen Programm „Stuttgart 21“: Brisante Enthüllungen über Informationen aus dem Polizeibereich vor und nach dem „Schwarzen Donnerstag“ im Schloßpark. Stuttgart: In einer eidesstattlichen Erklärung legt Parkschützer Mark Pollmann heute offen, was er von einem Informanten aus obersten Polizeikreisen erfahren hat. Eine eidesstattliche Erklärung kann jedermann, auch anonym, bei einem Anwalt abgeben.

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