Über 4.000 gegen BAYER

Erst vor kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage von Bürgerinitiativen gegen das Vorhaben abgewiesen. Doch dieses dramatische Zeichen an die Zivilgesellschaft konnte den Widerstand nicht brechen. Vielmehr wuchs die Wut auf Konzerne wie BAYER, die durch ihre LobbyvertreterInnen massiv Druck auf Politik und Justiz ausgeübt hatten, damit ihr Wunsch umgesetzt wird.

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

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