U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“
29.01.2017 Trumps Executive Order: Alle erzählen Mist. Keiner hat Ahnung. Die Welt ist ein Meer von Schwachköpfen.
04.02.2017 Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?
U.S. Bundesberufungsgericht gibt Bundesstaaten Washington und Minnesota gegen Bundesregierung Recht: Die Executive Order von Donald Trump bleibt außer Kraft. Dem „mächtigsten Mann der Welt“ und seiner Truppe bleibt damit nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof („Supreme Court“).
Zuerst kurz ein Verweis auf einen der vielen nichtssagenden Artikel der hiesigen Presse (Stichwort „Einreisedekret“ oder „Einreiseverbot“). Nun zum Urteil des U.S. Bundesberufungsgerichts für den neunten Gerichtsbezirk der Vereinigten Staaten von Amerika.
Auszüge aus dem Urteil, 9. Februar 2017:
„Die Regierung hat die Position eingenommen, dass die Entscheidungen des Präsidenten über Immigrationspolitik, insbesondere wenn motiviert durch Belange der nationalen Sicherheit, unüberprüfbar sind, auch wenn diese Handlungen potentiell gegen verfassungsmäßige Rechte und Schutzvorkehrungen verstoßen. Die Regierung behauptet tatsächlich, dass die Justiz, wenn sie eine verfassungsmäßige Anfechtung exekutiver Handlungen wie dieser unternimmt, die Gewaltenteilung verletzt.
Es gibt keinen Präzedenzfall der diese behauptete Unüberprüfbarkeit untermauert, die den fundamentalen Strukturen unserer verfassten Demokratie zuwiderläuft. Siehe Boumediene v. Bush, 553 U.S. 723, 765 (2008) (die Vorstellung zurückweisend, Kongress und Exekutive könnten, auch durch Gesetzgebung des Kongresses, bundesgerichtliche Entscheidungsgewalt über feindliche Kämpfer eliminieren, da den `politischen Branchen` `die Macht fehlt die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen´. “
„Die Regierung hat keinerlei Belege dafür vorgelegt, dass irgendein Ausländer („Alien“) von irgendeinem der Länder, die in dem Befehl erwähnt werden, einen terroristischen Anschlag in den Vereinigten Staaten von Amerika begangen hat. Statt Belege für die Notwendigkeit der Executive Order zu präsentieren , hat die Regierung die Position vertreten, dass wir ihre Entscheidung überhaupt nicht überprüfen dürfen.“
„Obwohl die Regierung auf den Umstand verweist, dass Kongress und Exekutive die sieben in der Executive Order benannten Länder in 2015 und 2016 als Länder von Besorgnis („countries of concern“) benannt hat (Anm. d. Red.: wir berichteten), hat die Regierung keinerlei Belege oder auch nur eine Erklärung dafür vorgelegt, wie aus den Belangen der nationalen Sicherheit die diese Benennungen rechtfertigten, welche Anforderungen für Visas triggerten, eine Rechtfertigung für eine dringende Notwendigkeit für die sofortige Wiederinkraftsetzung der Executive Order abgeleitet werden kann.“
Das Urteil von Richter William C. Canby, Richard R. Clifton und Richterin Michelle T. Friedland erging einstimmig.
Unsere Glückwünsche an den Washingtoner Bundesanwalt Bob Ferguson und seinen Rechtsferenten Noah Purcell.